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Energie & Management > Unternehmen - Kartellamt untersagt langfristige Gasverträge
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Kartellamt untersagt langfristige Gasverträge

Das Bundeskartellamt hat der Essener Eon Ruhrgas AG in einer förmlichen Untersagungsverfügung mitgeteilt, dass die langfristigen Gaslieferverträge des Konzerns mit Weiterverteilern gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen.
Konkret handelt es sich dabei um Lieferverträge, in denen langjährige Laufzeiten mit einem hohen Grad an der tatsächlichen Bedarfsdeckung des Gaskunden kombiniert sind. Wie Kartellamtchef Ulf Böge erklärte, seien diese langfristigen Vertragsbindungen von Weiterverteilern marktabschottend und hätten damit eine preiserhöhende Wirkung.Von der Untersagungsverfügung sind auch bereits bestehende

Dienstag, 17.01.2006, 17:46 Uhr
Andreas Kögler
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Das Bundeskartellamt hat der Essener Eon Ruhrgas AG in einer förmlichen Untersagungsverfügung mitgeteilt, dass die langfristigen Gaslieferverträge des Konzerns mit Weiterverteilern gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen.
Konkret handelt es sich dabei um Lieferverträge, in denen langjährige Laufzeiten mit einem hohen Grad an der tatsächlichen Bedarfsdeckung des Gaskunden kombiniert sind. Wie Kartellamtchef Ulf Böge erklärte, seien diese langfristigen Vertragsbindungen von Weiterverteilern marktabschottend und hätten damit eine preiserhöhende Wirkung.Von der Untersagungsverfügung sind auch bereits bestehende

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