Die sieben vom Bundeskartellamt mit einem Missbrauchsverfahren belegten Gasversorger haben sich verpflichtet, schon ab 1. April Dritten die Möglichkeit der Belieferung von Endkunden zu ermöglichen, sagte eine Sprecherin der Bonner Wettbewerbsbehörde gegenüber powernews.org.
Das Kartellamt habe im Gegenzug das Missbrauchsverfahren eingestellt. In einer schriftlichen Erklärung haben sich die Gasversorger verpflichtet, per Beistellungsmodell die Belieferung im eigenen Netzgebiet „diskriminierungsfrei“ zu ermöglichen, so die Sprecherin. Das Modell sichere Händlern den Zugang zu den Netzen. Das zu liefernde Gas müsse beim bisherigen Lieferant eingekauft wer
Dienstag, 14.02.2006, 12:10 Uhr
Cerstin Gammelin
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