Der Bundestag hat am 9. Juli in einer Sondersitzung das Gesetz über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen (ZuG) endgültig verabschiedet.
Das Parlament wies mit der absoluten Mehrheit von 303 Stimmen einen kurz zuvor vom Bundesrat beschlossenen Einspruch gegen das Gesetz zurück. 251 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, zwei enthielten sich der Stimme. Damit kann das ZuG in Kraft treten. Allerdings werden noch einige Nachbesserungen zur Umsetzung der Auflagen notwendig, unter denen die EU-Kommission dem deutschen Allokationsplan fü
Freitag, 9.07.2004, 16:33 Uhr
Jan Mühlstein
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