Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung stufen die notwendigen Änderungen des Nationalen Allokationsplans (NAP) als geringfügig ein. EnBW bedauert die Brüsseler Entscheidung.
Als „problematisch“ am deutschen NAP beziehungsweise am entsprechenden Zuteilungsgesetz (ZuG) bezeichnete die Kommission heute die Regelungen, die eine nachträgliche Anpassung der Zertifikatezuteilung vorsehen. Dazu gehört beispielsweise § 14 Abs. 5 ZuG, nach dem ein KWK-Anlagenbetreiber Zertifikate zurückgeben muss, sofern die tatsächlich erzeugte KWK-Nettostrommenge unterhalb der
Mittwoch, 7.07.2004, 17:37 Uhr
Fritz Wilhelm
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