Das Bundeskabinett hat am 15. März über den Entwurf des Energiesteuergesetzes sowie über Änderungen des Stromsteuergesetzes entschieden und dabei besonders die Belange der stromintensiven Industrie und der Landwirtschaft berücksichtigt.
Das Energiesteuergesetz löst das bisherige Mineralölsteuergesetz ab, die Steuertarife ändern sich dabei nicht. Neu ist nach Angaben der Bundesregierung, dass Steinkohle, Braunkohle und Koks künftig als Energieerzeugnisse erfasst und besteuert werden. Neu geregelt wird zudem die Besteuerung von Erdgas: Laut dem Kabinetts-Entwurf wird die Steuer nicht mehr mit der Aufnahme des Erdgases in
Mittwoch, 15.03.2006, 16:47 Uhr
Michael Pecka
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