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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Imageschaden
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe

Imageschaden

Die fragwürdigen Lieferstopps von Energiediscountern haben viele Grundversorger nicht nur in Zugzwang gebracht, sondern auch an den Pranger.
Andreas Rieckhoff hatte Glück im Unglück. Der Geschäftsführer des Energieanbieters Enyway bezog seinen Strom „selbstverständlich“ vom eigenen Unternehmen und rutschte nach dessen Lieferstopp, wie alle anderen seiner Kunden auch, in die örtliche Ersatzversorgung. Wenigstens was die Stromkosten angeht, erlitten er und viele von ihnen keinen Nachteil. Auf bis zu 40 Cent hätte sein Hamburger Start-up den Arbeitspreis je Kilowattstunde vor der Insolvenz im Dezember erhöhen müssen, um die historisch hohen Großhandelspreise zu kompensieren.

Rieckhoff bezahlt jetzt 32 Ct/kWh − den einheitlichen Grundversorgungstarif in dem Netzgebiet. „Bei dem Versorger werde ich erst einmal bleiben, aber zu einem Ökostromtarif wechseln“, sagt er. Ein Großteil der Verbraucher, die andernorts nach Lieferstopps in der Ersatzversorgung sind, giften indessen gegen ihren neuen Lieferanten. Es sind vor allem Ex-Kunden von Billiganbietern wie Stromio oder Gas.de.

Die separaten Tarife, die Unternehmen für Neukunden in der Ersatzversorgung eingeführt haben, haben zu unzähligen Beschwerden geführt, in denen sich Wut und Verzweiflung mischen. Und sie schlagen hohe Wellen in der Öffentlichkeit. „Stromwucher“ titelte Zeit online, „Lassen Sie sich nicht von Stadtwerken abzocken“ riet der Spiegel seinen Lesern, „Teuer-Schock“ diagnostizierte Bild.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die gegen drei kommunale Versorger gerichtlich vorgeht und im ersten der Fälle mit ihrem Antrag auf eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln gescheitert ist, sieht einen Verstoß gegen das Energiewirtschaftsrecht und wird vor die nächste Instanz ziehen. Auch die Bundesregierung beschäftigt sich mit dem Thema, sie will einheitliche Tarife gesetzlich festschreiben. Alles nicht gerade förderlich für das Ansehen der Branche.

Stadtwerke löffeln die Suppe der Energiediscounter aus

„Die Stadtwerke löffeln die Suppe aus, die ihnen Energiediscounter eingebrockt haben“, sagt ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Mit Suppe meint er die Praxis, „dass Discounter mit Tiefpreisen locken, wenn der Markt dies hergibt, aber von heute auf morgen ihre Lieferung einstellen, sobald ihnen der Einkauf zu teuer wird“. 41 Energieversorger haben der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr angezeigt, dass sie die Belieferung einstellen, dieses Jahr sind es bis Anfang Februar drei gewesen. Den Grund für den Marktaustritt müssen die Unternehmen der Behörde nicht nennen.

„Die Billiganbieter haben uns auch genervt“, sagt Andreas Rieckhoff. Vier Jahre war Enyway am Markt, CEO des Unternehmens war Lichtblick-Gründer Heiko von Tschischwitz. Die Geschäftsidee: Lokale Ökostromanbieter und Verbraucher sollen auf einer digitalen Plattform zusammenfinden. „Wir sind durch die hohen Großhandelspreise aus dem Markt gekegelt worden“, schildert Rieckhoff. Im Gegensatz zu so manchem Discounter hielt sich Enyway an die Regelung, dass Preiserhöhungen Kunden mindestens sechs Wochen vorher angekündigt werden müssen. „Wir hätten schneller erhöhen müssen, um der Entwicklung im Großhandel hinterherzukommen.“

Mit dem Insolvenzantrag habe man zeitig reagiert, um drohende Verluste ab Januar zu vermeiden. Jetzt würde man aller Voraussicht nach eine sehr hohe Insolvenzquote erreichen, bezogen auf die Durchschnittsquote in Deutschland, sagt Rieckhoff. 15.000 Stromkunden zählte das Start-up zuletzt. „Schade“ − dieses Wort habe man in vielen E-Mails von Kunden zu lesen bekommen. Eher die Ausnahme in den zurückliegenden Monaten, wenn Lieferungen eingestellt wurden.

Längst nicht jeder der Versorger taucht im Insolvenzregister auf. Auch Stromio und Gas.de nicht. Beiden Billiganbietern wurden zum Dezember die Bilanzkreise gekündigt. Hunderttausende Kunden sind betroffen. Auf den Großhandel mit Energie fällt ein Schatten: Die Bundesnetzagentur machte im Januar eine „Eingabe“ bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Diese beinhaltet laut Behörde „die Beendigung von Energielieferverträgen und Verkäufe von Restenergiemengen“, Energiemengen, so der Verdacht, die statt zu vereinbarten Discountpreisen an Endkunden zu Marktpreisen an Großhändler geflossen sein sollen.

Staatsanwaltschaft prüft die Praktiken

Geschäfte auf Großhandelsmärkten lassen sich über die sogenannte Markttransparenzstelle nachvollziehen, Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt sollen auf dieser Basis Insiderhandel, Marktmanipulation und Marktmachtmissbrauch identifizieren. Diese Überwachungsstelle gibt es seit zehn Jahren, sie ist Teil eines europäischen Regelungsrahmens. Energieunternehmen müssen danach Daten über ihren Strom- und Gashandel melden. „Wir können nicht ausschließen, dass es sich um eine Straftat handelt. Deswegen geben wir das an die Staatsanwaltschaft ab“, sagt ein Sprecher der Bundesnetzagentur über die Praktiken von Stromio. Um welche Energiemengen es sich handelt, dazu äußert sich die Aufsichtsbehörde nicht.
„Wir prüfen einen Anfangsverdacht im Zusammenhang mit Energiegeschäften“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Bereits vor der Eingabe der Bundesnetzagentur habe es „eine Anzeige aus dem Kundenbereich“ gegeben.

Schon jetzt werden Forderungen nach Konsequenzen laut. „Wir müssen Lehren aus dieser Misere ziehen“, betont der VKU. Denkbar sei eine Regelung, „dass die Einstellung des Geschäftsbetriebs drei Monate vorher angekündigt werden muss“. Zudem will der Verband neue Vorgaben für die Bundesnetzagentur. Sie solle bei zweifelhaften Geschäftsmodellen neuer Anbieter früher einschreiten können als bisher, heißt es.

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen forderte eine entsprechende Frist von drei Monaten und eine „gestärkte Aufsicht“ der Bundesnetzagentur. Zudem sollten Mindeststandards hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Anbietern festgelegt werden, „ohne den Wettbewerb am Strom- und Gasmarkt einzuschränken“.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft will neben der Dreimonatsfrist, dass Paragraf 5 im Energiewirtschaftsgesetz geändert wird. Dass unseriöse Discounter die Geschäftstätigkeit aufgeben, ohne ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden zu erfüllen, gelte es zu verhindern oder zu erschweren.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) warnt vor einer zu hohen Barriere für Marktneulinge. „Versorger müssen bereits eine gewisse Leistungsfähigkeit nachweisen. Je mehr man das überfrachtet, desto mehr junge Unternehmen sehen den Standort Deutschland als zu komplex und zu teuer“, sagt BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Die Marktaufsicht durch die Bundesnetzagentur habe bisher ganz gut funktioniert. Für „Auswüchse“ wie im Fall Stromio solle man überlegen, wie sich so etwas verhindern lässt. „Das erschüttert das Vertrauen in den Markt.“

Netzagentur: Unsere Befugnisse sind klar definiert 

Warum kommen Billiganbieter immer wieder mit fragwürdigen Methoden am Markt durch? „Unsere Befugnisse sind klar definiert, da, wo systematisch gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen wird, greifen wir die Fälle auf“, sagt der Sprecher der Bundesnetzagentur. Es sind Fälle wie etwa jener von Immergrün. Die Behörde untersagte dem Discounter, das Risiko steigender Beschaffungspreise durch Erhöhung der Abschläge auf Haushaltskunden abzuwälzen, und drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro bei Zuwiderhandlung. „Solche Abschlagserhöhungen sind ein Verstoß gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Andere Praktiken am Markt betreffen zivilrechtliche Angelegenheiten, also außerhalb unserer Zuständigkeit.“ 

Gefordert sind Verbraucherzentralen oder die Verbraucher selbst. Doch das kann einen langwierigen Kampf bedeuten. Die Praxis lehrt, dass Abmahnungen oder Klagen oft nur neue fragwürdige Geschäftspraktiken nach sich ziehen. Marktbeobachter können sich auch hier strengere Vorgaben im Energiewirtschaftsrecht vorstellen. Nur, solche Regeländerungen könnten ebenfalls für Start-ups wie Enyway die Hürde zum Markt erhöhen. „Das war eine etwas ungewohnte Konstruktion, aber eigentlich eine gute Idee“, sagt BNE-Geschäftsführer Robert Busch über die Onlineplattform.

Mittwoch, 9.03.2022, 08:52 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Imageschaden
Quelle: E&M
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Imageschaden
Die fragwürdigen Lieferstopps von Energiediscountern haben viele Grundversorger nicht nur in Zugzwang gebracht, sondern auch an den Pranger.
Andreas Rieckhoff hatte Glück im Unglück. Der Geschäftsführer des Energieanbieters Enyway bezog seinen Strom „selbstverständlich“ vom eigenen Unternehmen und rutschte nach dessen Lieferstopp, wie alle anderen seiner Kunden auch, in die örtliche Ersatzversorgung. Wenigstens was die Stromkosten angeht, erlitten er und viele von ihnen keinen Nachteil. Auf bis zu 40 Cent hätte sein Hamburger Start-up den Arbeitspreis je Kilowattstunde vor der Insolvenz im Dezember erhöhen müssen, um die historisch hohen Großhandelspreise zu kompensieren.

Rieckhoff bezahlt jetzt 32 Ct/kWh − den einheitlichen Grundversorgungstarif in dem Netzgebiet. „Bei dem Versorger werde ich erst einmal bleiben, aber zu einem Ökostromtarif wechseln“, sagt er. Ein Großteil der Verbraucher, die andernorts nach Lieferstopps in der Ersatzversorgung sind, giften indessen gegen ihren neuen Lieferanten. Es sind vor allem Ex-Kunden von Billiganbietern wie Stromio oder Gas.de.

Die separaten Tarife, die Unternehmen für Neukunden in der Ersatzversorgung eingeführt haben, haben zu unzähligen Beschwerden geführt, in denen sich Wut und Verzweiflung mischen. Und sie schlagen hohe Wellen in der Öffentlichkeit. „Stromwucher“ titelte Zeit online, „Lassen Sie sich nicht von Stadtwerken abzocken“ riet der Spiegel seinen Lesern, „Teuer-Schock“ diagnostizierte Bild.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die gegen drei kommunale Versorger gerichtlich vorgeht und im ersten der Fälle mit ihrem Antrag auf eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln gescheitert ist, sieht einen Verstoß gegen das Energiewirtschaftsrecht und wird vor die nächste Instanz ziehen. Auch die Bundesregierung beschäftigt sich mit dem Thema, sie will einheitliche Tarife gesetzlich festschreiben. Alles nicht gerade förderlich für das Ansehen der Branche.

Stadtwerke löffeln die Suppe der Energiediscounter aus

„Die Stadtwerke löffeln die Suppe aus, die ihnen Energiediscounter eingebrockt haben“, sagt ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Mit Suppe meint er die Praxis, „dass Discounter mit Tiefpreisen locken, wenn der Markt dies hergibt, aber von heute auf morgen ihre Lieferung einstellen, sobald ihnen der Einkauf zu teuer wird“. 41 Energieversorger haben der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr angezeigt, dass sie die Belieferung einstellen, dieses Jahr sind es bis Anfang Februar drei gewesen. Den Grund für den Marktaustritt müssen die Unternehmen der Behörde nicht nennen.

„Die Billiganbieter haben uns auch genervt“, sagt Andreas Rieckhoff. Vier Jahre war Enyway am Markt, CEO des Unternehmens war Lichtblick-Gründer Heiko von Tschischwitz. Die Geschäftsidee: Lokale Ökostromanbieter und Verbraucher sollen auf einer digitalen Plattform zusammenfinden. „Wir sind durch die hohen Großhandelspreise aus dem Markt gekegelt worden“, schildert Rieckhoff. Im Gegensatz zu so manchem Discounter hielt sich Enyway an die Regelung, dass Preiserhöhungen Kunden mindestens sechs Wochen vorher angekündigt werden müssen. „Wir hätten schneller erhöhen müssen, um der Entwicklung im Großhandel hinterherzukommen.“

Mit dem Insolvenzantrag habe man zeitig reagiert, um drohende Verluste ab Januar zu vermeiden. Jetzt würde man aller Voraussicht nach eine sehr hohe Insolvenzquote erreichen, bezogen auf die Durchschnittsquote in Deutschland, sagt Rieckhoff. 15.000 Stromkunden zählte das Start-up zuletzt. „Schade“ − dieses Wort habe man in vielen E-Mails von Kunden zu lesen bekommen. Eher die Ausnahme in den zurückliegenden Monaten, wenn Lieferungen eingestellt wurden.

Längst nicht jeder der Versorger taucht im Insolvenzregister auf. Auch Stromio und Gas.de nicht. Beiden Billiganbietern wurden zum Dezember die Bilanzkreise gekündigt. Hunderttausende Kunden sind betroffen. Auf den Großhandel mit Energie fällt ein Schatten: Die Bundesnetzagentur machte im Januar eine „Eingabe“ bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Diese beinhaltet laut Behörde „die Beendigung von Energielieferverträgen und Verkäufe von Restenergiemengen“, Energiemengen, so der Verdacht, die statt zu vereinbarten Discountpreisen an Endkunden zu Marktpreisen an Großhändler geflossen sein sollen.

Staatsanwaltschaft prüft die Praktiken

Geschäfte auf Großhandelsmärkten lassen sich über die sogenannte Markttransparenzstelle nachvollziehen, Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt sollen auf dieser Basis Insiderhandel, Marktmanipulation und Marktmachtmissbrauch identifizieren. Diese Überwachungsstelle gibt es seit zehn Jahren, sie ist Teil eines europäischen Regelungsrahmens. Energieunternehmen müssen danach Daten über ihren Strom- und Gashandel melden. „Wir können nicht ausschließen, dass es sich um eine Straftat handelt. Deswegen geben wir das an die Staatsanwaltschaft ab“, sagt ein Sprecher der Bundesnetzagentur über die Praktiken von Stromio. Um welche Energiemengen es sich handelt, dazu äußert sich die Aufsichtsbehörde nicht.
„Wir prüfen einen Anfangsverdacht im Zusammenhang mit Energiegeschäften“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Bereits vor der Eingabe der Bundesnetzagentur habe es „eine Anzeige aus dem Kundenbereich“ gegeben.

Schon jetzt werden Forderungen nach Konsequenzen laut. „Wir müssen Lehren aus dieser Misere ziehen“, betont der VKU. Denkbar sei eine Regelung, „dass die Einstellung des Geschäftsbetriebs drei Monate vorher angekündigt werden muss“. Zudem will der Verband neue Vorgaben für die Bundesnetzagentur. Sie solle bei zweifelhaften Geschäftsmodellen neuer Anbieter früher einschreiten können als bisher, heißt es.

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen forderte eine entsprechende Frist von drei Monaten und eine „gestärkte Aufsicht“ der Bundesnetzagentur. Zudem sollten Mindeststandards hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Anbietern festgelegt werden, „ohne den Wettbewerb am Strom- und Gasmarkt einzuschränken“.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft will neben der Dreimonatsfrist, dass Paragraf 5 im Energiewirtschaftsgesetz geändert wird. Dass unseriöse Discounter die Geschäftstätigkeit aufgeben, ohne ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden zu erfüllen, gelte es zu verhindern oder zu erschweren.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) warnt vor einer zu hohen Barriere für Marktneulinge. „Versorger müssen bereits eine gewisse Leistungsfähigkeit nachweisen. Je mehr man das überfrachtet, desto mehr junge Unternehmen sehen den Standort Deutschland als zu komplex und zu teuer“, sagt BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Die Marktaufsicht durch die Bundesnetzagentur habe bisher ganz gut funktioniert. Für „Auswüchse“ wie im Fall Stromio solle man überlegen, wie sich so etwas verhindern lässt. „Das erschüttert das Vertrauen in den Markt.“

Netzagentur: Unsere Befugnisse sind klar definiert 

Warum kommen Billiganbieter immer wieder mit fragwürdigen Methoden am Markt durch? „Unsere Befugnisse sind klar definiert, da, wo systematisch gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen wird, greifen wir die Fälle auf“, sagt der Sprecher der Bundesnetzagentur. Es sind Fälle wie etwa jener von Immergrün. Die Behörde untersagte dem Discounter, das Risiko steigender Beschaffungspreise durch Erhöhung der Abschläge auf Haushaltskunden abzuwälzen, und drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro bei Zuwiderhandlung. „Solche Abschlagserhöhungen sind ein Verstoß gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Andere Praktiken am Markt betreffen zivilrechtliche Angelegenheiten, also außerhalb unserer Zuständigkeit.“ 

Gefordert sind Verbraucherzentralen oder die Verbraucher selbst. Doch das kann einen langwierigen Kampf bedeuten. Die Praxis lehrt, dass Abmahnungen oder Klagen oft nur neue fragwürdige Geschäftspraktiken nach sich ziehen. Marktbeobachter können sich auch hier strengere Vorgaben im Energiewirtschaftsrecht vorstellen. Nur, solche Regeländerungen könnten ebenfalls für Start-ups wie Enyway die Hürde zum Markt erhöhen. „Das war eine etwas ungewohnte Konstruktion, aber eigentlich eine gute Idee“, sagt BNE-Geschäftsführer Robert Busch über die Onlineplattform.

Mittwoch, 9.03.2022, 08:52 Uhr
Manfred Fischer

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