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Energie & Management > Vertrieb - Im Ärger um Abschläge macht Eprimo 1.000-Euro-Rückzieher
Quelle: Pixabay / Stefan Schweihofer
Vertrieb

Im Ärger um Abschläge macht Eprimo 1.000-Euro-Rückzieher

Systemfehler, Vorsorge oder Kalkül? Geänderte Abschläge der Eon-Tochter Eprimo für Gas und Strom jedenfalls bringen die Kundenseele zum Kochen und die Telefondrähte zum Glühen.
Die Preisbremse bei Strom und Gas soll den Preis, also dessen aktuell unvermeidlichen Anstieg, bremsen. Sonst hieße das gesetzliche Instrument ja Preisbeschleuniger. Doch genau diesen Eindruck vermitteln offenbar viele der jüngsten Mitteilungen des Versorgers „eprimo GmbH“ zur Umsetzung der „Bremse“. Um bis zu 1.700 Euro überhöhte Abschlagszahlen verlange die Eon-Tochter darin, argwöhnt die Verbraucherzentrale (VZ) Niedersachsen.

Es handele sich dabei nicht um Einzelfälle, teilt Energierechts-Referentin Julia Schröder von der Verbraucherorganisation mit. Die Anfragen bei der VZ„häuften“ sich aktuell, die Menschen seien „irritiert, verärgert oder schlicht verzweifelt“. Schließlich lägen die monatlichen Zahlungen teils mehrere Hundert bis Tausend Euro über der letzten Rechnung. Beim Gas habe Eprimo teils vier Mal so hohe Forderungen, beim Strom reiche dies bis zum Dreizehnfachen.

Auf "Systemfehler" folgt Korrektur von 1.900 auf 195 Euro

In einem Fall, so die Verbraucherzentrale, habe Eprimo auf Nachfrage einer Kundin einen Systemfehler eingestanden. Und der hatte es in sich: 1.900 Euro sollten monatlich zu zahlen sein, nach der Beschwerde sind es nun korrigierte 195 Euro. "Systemfehler oder Kalkül", fragt die VZ süffisant in ihrer Mitteilung. Denn „völlig unverständlich“ ist es für Julia Schröder, warum die einmal als Systemfehler identifizierten Berechnungen in einem anderen Fall aufrechterhalten wurden.

Und tatsächlich hat Eprimo inzwischen eingesehen, „völlig unverständlich“ zu Werke gegangen zu sein. Allerdings, so ein Sprecher der Neu-Isenburger auf Anfrage unserer Redaktion, lediglich in der Wortwahl. In den Mitteilungen zur Umsetzung der Preisbremse, die Versorger laut Vorschrift bis zum 1. März verschickt haben müssen, sei der Hintergrund der höheren Abschlagszahlungen offenbar nicht deutlich genug geworden.

In Fällen mit besonders hohen Abschlägen werde Eprimo den direkten Kontakt suchen. Für alle anderen Besorgten werde es ein erklärendes Schreiben auf der Homepage geben, die schließlich am Nachmittag des 22. Februar auch veröffentlicht war.

Für Eprimo hat – bis auf den „Systemfehler“ – alles seine Richtigkeit. Den Aufschlag bei den Abschlägen begründet das Unternehmen damit, eventuell aufgelaufene Nachforderungen einbezogen zu haben. Die könnten sich bereits summiert haben, schließlich trudeln die aktuellen Schreiben bei den meisten Kundinnen und Kunden mitten in deren laufende Abrechnungsperiode ein. Höhere Abschlagszahlungen jetzt, argumentiert der Eprimo-Sprecher, „schützten“ die Kundschaft vor sonst „hohen einmaligen Nachzahlungen“ in der kommenden Jahresrechnung.

Eprimo begründet Höhe mit "Schutz vor Nachzahlungen"

Das Unternehmen versucht, zu beruhigen. Die neu berechneten Abschläge würden eben auch nur bis zur nächsten Jahresrechnung gelten, „gerade bei hohen Abschlägen sind das häufig nur ein oder zwei Monate“. Eine „Abschlagsgrafik“ im Schreiben zeige zudem, wie häufig der neue Abschlag erhoben werde, ehe es mit der Jahresrechnung zu einer Neuberechnung komme. Und am Ende werde gemäß tatsächlichem Verbrauch eventuell zu viel bezahltes Geld natürlich immer verrechnet.

Neben einer detaillierten Erklärung der Abschlagsberechnung und einer Entschuldigung auf der Homepage „für eventuell entstandene Missverständnisse“ öffnet Eprimo weiterhin Unzufriedenen auch die Chance, die „von uns empfohlenen Abschläge“ zu korrigieren. Diese könne „im moderaten Rahmen“ über das Kundenportal im Netz von eigener Hand erfolgen. Im Prinzip rät das Unternehmen aber davon ab, denn dann würden die möglichen Nachzahlungen mit der Schlussrechnung höher ausfallen. Wer einen höheren Betrag nicht zahlen könne, für den suche Eprimo im Kontakt eine Lösung, heißt es weiter.

Die VZ jedenfalls beharrt darauf, dass „niemand deutlich überhöhte Abschläge zahlen muss“, so Julia Schröder. Die Verbraucherzentralen bieten für die private Berechnung der Monatszahlungen einen Online-Rechner im Netz an. Bei deutlichen Unterschieden in der Höhe der Abschläge sollten Kundinnen und Kunden sich schriftlich an Eprimo wenden, eine Korrektur verlangen und gegebenenfalls die Einzugsermächtigung widerrufen. Allerdings sei im letzteren Fall auf fristgerechtes Überweisen des „angemessenen“ Abschlags zu achten, um einen Zahlungsverzug zu vermeiden.

Mittwoch, 22.02.2023, 17:14 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Vertrieb - Im Ärger um Abschläge macht Eprimo 1.000-Euro-Rückzieher
Quelle: Pixabay / Stefan Schweihofer
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Im Ärger um Abschläge macht Eprimo 1.000-Euro-Rückzieher
Systemfehler, Vorsorge oder Kalkül? Geänderte Abschläge der Eon-Tochter Eprimo für Gas und Strom jedenfalls bringen die Kundenseele zum Kochen und die Telefondrähte zum Glühen.
Die Preisbremse bei Strom und Gas soll den Preis, also dessen aktuell unvermeidlichen Anstieg, bremsen. Sonst hieße das gesetzliche Instrument ja Preisbeschleuniger. Doch genau diesen Eindruck vermitteln offenbar viele der jüngsten Mitteilungen des Versorgers „eprimo GmbH“ zur Umsetzung der „Bremse“. Um bis zu 1.700 Euro überhöhte Abschlagszahlen verlange die Eon-Tochter darin, argwöhnt die Verbraucherzentrale (VZ) Niedersachsen.

Es handele sich dabei nicht um Einzelfälle, teilt Energierechts-Referentin Julia Schröder von der Verbraucherorganisation mit. Die Anfragen bei der VZ„häuften“ sich aktuell, die Menschen seien „irritiert, verärgert oder schlicht verzweifelt“. Schließlich lägen die monatlichen Zahlungen teils mehrere Hundert bis Tausend Euro über der letzten Rechnung. Beim Gas habe Eprimo teils vier Mal so hohe Forderungen, beim Strom reiche dies bis zum Dreizehnfachen.

Auf "Systemfehler" folgt Korrektur von 1.900 auf 195 Euro

In einem Fall, so die Verbraucherzentrale, habe Eprimo auf Nachfrage einer Kundin einen Systemfehler eingestanden. Und der hatte es in sich: 1.900 Euro sollten monatlich zu zahlen sein, nach der Beschwerde sind es nun korrigierte 195 Euro. "Systemfehler oder Kalkül", fragt die VZ süffisant in ihrer Mitteilung. Denn „völlig unverständlich“ ist es für Julia Schröder, warum die einmal als Systemfehler identifizierten Berechnungen in einem anderen Fall aufrechterhalten wurden.

Und tatsächlich hat Eprimo inzwischen eingesehen, „völlig unverständlich“ zu Werke gegangen zu sein. Allerdings, so ein Sprecher der Neu-Isenburger auf Anfrage unserer Redaktion, lediglich in der Wortwahl. In den Mitteilungen zur Umsetzung der Preisbremse, die Versorger laut Vorschrift bis zum 1. März verschickt haben müssen, sei der Hintergrund der höheren Abschlagszahlungen offenbar nicht deutlich genug geworden.

In Fällen mit besonders hohen Abschlägen werde Eprimo den direkten Kontakt suchen. Für alle anderen Besorgten werde es ein erklärendes Schreiben auf der Homepage geben, die schließlich am Nachmittag des 22. Februar auch veröffentlicht war.

Für Eprimo hat – bis auf den „Systemfehler“ – alles seine Richtigkeit. Den Aufschlag bei den Abschlägen begründet das Unternehmen damit, eventuell aufgelaufene Nachforderungen einbezogen zu haben. Die könnten sich bereits summiert haben, schließlich trudeln die aktuellen Schreiben bei den meisten Kundinnen und Kunden mitten in deren laufende Abrechnungsperiode ein. Höhere Abschlagszahlungen jetzt, argumentiert der Eprimo-Sprecher, „schützten“ die Kundschaft vor sonst „hohen einmaligen Nachzahlungen“ in der kommenden Jahresrechnung.

Eprimo begründet Höhe mit "Schutz vor Nachzahlungen"

Das Unternehmen versucht, zu beruhigen. Die neu berechneten Abschläge würden eben auch nur bis zur nächsten Jahresrechnung gelten, „gerade bei hohen Abschlägen sind das häufig nur ein oder zwei Monate“. Eine „Abschlagsgrafik“ im Schreiben zeige zudem, wie häufig der neue Abschlag erhoben werde, ehe es mit der Jahresrechnung zu einer Neuberechnung komme. Und am Ende werde gemäß tatsächlichem Verbrauch eventuell zu viel bezahltes Geld natürlich immer verrechnet.

Neben einer detaillierten Erklärung der Abschlagsberechnung und einer Entschuldigung auf der Homepage „für eventuell entstandene Missverständnisse“ öffnet Eprimo weiterhin Unzufriedenen auch die Chance, die „von uns empfohlenen Abschläge“ zu korrigieren. Diese könne „im moderaten Rahmen“ über das Kundenportal im Netz von eigener Hand erfolgen. Im Prinzip rät das Unternehmen aber davon ab, denn dann würden die möglichen Nachzahlungen mit der Schlussrechnung höher ausfallen. Wer einen höheren Betrag nicht zahlen könne, für den suche Eprimo im Kontakt eine Lösung, heißt es weiter.

Die VZ jedenfalls beharrt darauf, dass „niemand deutlich überhöhte Abschläge zahlen muss“, so Julia Schröder. Die Verbraucherzentralen bieten für die private Berechnung der Monatszahlungen einen Online-Rechner im Netz an. Bei deutlichen Unterschieden in der Höhe der Abschläge sollten Kundinnen und Kunden sich schriftlich an Eprimo wenden, eine Korrektur verlangen und gegebenenfalls die Einzugsermächtigung widerrufen. Allerdings sei im letzteren Fall auf fristgerechtes Überweisen des „angemessenen“ Abschlags zu achten, um einen Zahlungsverzug zu vermeiden.

Mittwoch, 22.02.2023, 17:14 Uhr
Volker Stephan

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