Die Wahl des neuen Präsidenten der Bundesnetzagentur ist noch offen.
„Nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat die Bundesnetzagentur einen Beirat, der aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertretern oder Vertreterinnen des Bundesrates besteht. Die Vertreter oder Vertreterinnen des Bundesrates müssen Mitglieder einer Landesregierung sein oder d
Freitag, 2.12.2011, 11:00 Uhr
Helmut Sendner
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