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Energie & Management > Politik - Höhere Förderquoten für kommunale Wärmeplanung
Quelle: E&M / Susanne Harmsen
Politik

Höhere Förderquoten für kommunale Wärmeplanung

Ein Jahr lang gibt es mehr Geld, wenn Kommunen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Finanzschwache Kommunen können sogar eine Vollfinanzierung erhalten.
Kommunen, Städte oder Gemeinden erhalten für die Erstellung kommunaler Wärmepläne seit dem 1. November „bessere Förderkonditionen“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Finanzschwache Kommunen können sogar eine Vollfinanzierung erhalten. Das Förderangebot gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023.

Demnach gelten nun bis Ende nächsten Jahres erhöhte Förderquoten von bis zu 90  rozent im Regelfördersatz und bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen. Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Die Richtlinie bietet Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen, Machbarkeitsstudien und die Einstellung von Fachpersonal in Verwaltungen. Darüber hinaus gewährt das BMWK Fördermittel für investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Beleuchtung, Abfall und Abwasser und Mobilität. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Wärmepläne liefern nach Ansicht des BMWK so die Grundlage für die strategische Ausrichtung der lokalen Wärmeversorgung. „Sie werden von Versorgern genutzt, um zukünftige Infrastrukturplanungen daraus abzuleiten. Gerade in der jetzigen energiepolitischen Situation ist es wichtiger denn je, die richtigen Weichen für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung zu stellen“, teilte dazu Staatssekretär Patrick Graichen mit.

Interessierte können sich bei Fragen an das das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) wenden. Es ist telefonisch erreichbar unter 030 / 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.

Außerdem bietet das Kompetenzzentrum am 8. November ein Webinar mit dem Titel „Die novellierte Kommunalrichtlinie im Überblick“ an. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage klimaschutz.de.

Mittwoch, 2.11.2022, 15:31 Uhr
Heidi Roider
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Quelle: E&M / Susanne Harmsen
Politik
Höhere Förderquoten für kommunale Wärmeplanung
Ein Jahr lang gibt es mehr Geld, wenn Kommunen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Finanzschwache Kommunen können sogar eine Vollfinanzierung erhalten.
Kommunen, Städte oder Gemeinden erhalten für die Erstellung kommunaler Wärmepläne seit dem 1. November „bessere Förderkonditionen“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Finanzschwache Kommunen können sogar eine Vollfinanzierung erhalten. Das Förderangebot gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023.

Demnach gelten nun bis Ende nächsten Jahres erhöhte Förderquoten von bis zu 90  rozent im Regelfördersatz und bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen. Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Die Richtlinie bietet Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen, Machbarkeitsstudien und die Einstellung von Fachpersonal in Verwaltungen. Darüber hinaus gewährt das BMWK Fördermittel für investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Beleuchtung, Abfall und Abwasser und Mobilität. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Wärmepläne liefern nach Ansicht des BMWK so die Grundlage für die strategische Ausrichtung der lokalen Wärmeversorgung. „Sie werden von Versorgern genutzt, um zukünftige Infrastrukturplanungen daraus abzuleiten. Gerade in der jetzigen energiepolitischen Situation ist es wichtiger denn je, die richtigen Weichen für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung zu stellen“, teilte dazu Staatssekretär Patrick Graichen mit.

Interessierte können sich bei Fragen an das das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) wenden. Es ist telefonisch erreichbar unter 030 / 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.

Außerdem bietet das Kompetenzzentrum am 8. November ein Webinar mit dem Titel „Die novellierte Kommunalrichtlinie im Überblick“ an. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage klimaschutz.de.

Mittwoch, 2.11.2022, 15:31 Uhr
Heidi Roider

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