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Energie & Management > Wärme - Hilfen fürs Energiesparen, Öl- und Pelletheizungen
Quelle: Pixabay / ri
Wärme

Hilfen fürs Energiesparen, Öl- und Pelletheizungen

Die Ampelfraktionen einigten sich am 13. Dezember auf Entlastungen auch für Haushalte,  die zum Beispiel mit Öl oder Pellets heizen. Zudem gibt es 38 Millionen Euro für Energieberatung.
Nach einem Eckpunktepapier der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sollen Haushalte, die mit sogenannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, für
den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Das betrifft etwa Öl-, Pellets- oder Flüssiggasheizungen. Die Obergrenze der Entlastung soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen. Grundlage ist laut Eckpunkten eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung.

Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die
Entlastung an seine Mieter weitergeben. „Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen“, kommentierte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch. Nach den Preisbremsen für Gas- und Stromkunden sei dies nur gerecht, damit „ein Grundbedarf von Energie bezahlbar bleibt“, so Miersch. Am Donnerstag soll der Bundestag über die Energiepreisbremsen beschließen.

Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet. Auch deren Preise haben im Zuge der Energiepreiskrise enorm angezogen. Daher stelle der Bund 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, um Härtefälle gezielt abzufedern. „Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer
organisiert“, versprach Miersch. Zugleich kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die weitere Förderung des Projekts „Stromspar-Check“ für drei Jahre mit rund 39 Millionen Euro an.

Zuschuss zum neuen Kühlschrank möglich

Damit werden einkommensschwache Haushalten durch Beratung und Zuschüsse etwa für energiesparende Kühlschränke beim Sparen von Strom und Wärme unterstützt. Das Projekt „Stromspar-Check“ wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) bis Frühjahr 2026 gefördert und inhaltlich erweitert. Das neue Projekt startet im April 2023 und wird verstärkt auf die Einsparung des Energieverbrauchs beim Heizen konzentrieren. Dazu werden die Stromspar-Beraterinnen und -Berater in den über 150 teilnehmenden Städten und Landkreisen speziell geschult.

Habeck erläuterte: „Mit den Stromspar-Checks erhalten Menschen mit kleinen Einkommen sehr wichtige, kostenlose Beratungsangebote.“ Das sei gerade in diesen Zeiten sehr hilfreich. Der Stromspar-Check sei dabei nur ein Baustein neben den beschlossenen Verbesserungen beim Bürgergeld, dem Heizkostenzuschuss, dem Wohngeld und den Preisbremsen insgesamt. Das „Projekt Stromspar-Check“ läuft insgesamt bereits seit Dezember 2008 und wird vom Deutschen Caritasverband und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands getragen.

„Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten mit den Stromsparchecks direkt in ihrem Zuhause konkrete Einspartipps und kostenlose Sparhelfer, wie energiesparende LED-Lampen, wassersparende Duschköpfe, schaltbare Steckerleisten oder Abdichtmaterial zur Wärmeeinsparung“, erläuterte der Minister. Damit könnten kleine, aber wirksame Maßnahmen sofort umgesetzt werden. Das vom BMWK geförderte Projekt richte sich insbesondere an Menschen mit niedrigen Einkommen, etwa Empfänger von Bürgergeld, Geringverdienende und Menschen mit kleinen Renten. Haushalte, die keinen Stromspar-Check in ihrer Nähe haben, können sich online oder am Telefon beraten lassen.

Dienstag, 13.12.2022, 14:18 Uhr
Susanne Harmsen
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Hilfen fürs Energiesparen, Öl- und Pelletheizungen
Die Ampelfraktionen einigten sich am 13. Dezember auf Entlastungen auch für Haushalte,  die zum Beispiel mit Öl oder Pellets heizen. Zudem gibt es 38 Millionen Euro für Energieberatung.
Nach einem Eckpunktepapier der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sollen Haushalte, die mit sogenannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, für
den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Das betrifft etwa Öl-, Pellets- oder Flüssiggasheizungen. Die Obergrenze der Entlastung soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen. Grundlage ist laut Eckpunkten eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung.

Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die
Entlastung an seine Mieter weitergeben. „Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen“, kommentierte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch. Nach den Preisbremsen für Gas- und Stromkunden sei dies nur gerecht, damit „ein Grundbedarf von Energie bezahlbar bleibt“, so Miersch. Am Donnerstag soll der Bundestag über die Energiepreisbremsen beschließen.

Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet. Auch deren Preise haben im Zuge der Energiepreiskrise enorm angezogen. Daher stelle der Bund 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, um Härtefälle gezielt abzufedern. „Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer
organisiert“, versprach Miersch. Zugleich kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die weitere Förderung des Projekts „Stromspar-Check“ für drei Jahre mit rund 39 Millionen Euro an.

Zuschuss zum neuen Kühlschrank möglich

Damit werden einkommensschwache Haushalten durch Beratung und Zuschüsse etwa für energiesparende Kühlschränke beim Sparen von Strom und Wärme unterstützt. Das Projekt „Stromspar-Check“ wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) bis Frühjahr 2026 gefördert und inhaltlich erweitert. Das neue Projekt startet im April 2023 und wird verstärkt auf die Einsparung des Energieverbrauchs beim Heizen konzentrieren. Dazu werden die Stromspar-Beraterinnen und -Berater in den über 150 teilnehmenden Städten und Landkreisen speziell geschult.

Habeck erläuterte: „Mit den Stromspar-Checks erhalten Menschen mit kleinen Einkommen sehr wichtige, kostenlose Beratungsangebote.“ Das sei gerade in diesen Zeiten sehr hilfreich. Der Stromspar-Check sei dabei nur ein Baustein neben den beschlossenen Verbesserungen beim Bürgergeld, dem Heizkostenzuschuss, dem Wohngeld und den Preisbremsen insgesamt. Das „Projekt Stromspar-Check“ läuft insgesamt bereits seit Dezember 2008 und wird vom Deutschen Caritasverband und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands getragen.

„Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten mit den Stromsparchecks direkt in ihrem Zuhause konkrete Einspartipps und kostenlose Sparhelfer, wie energiesparende LED-Lampen, wassersparende Duschköpfe, schaltbare Steckerleisten oder Abdichtmaterial zur Wärmeeinsparung“, erläuterte der Minister. Damit könnten kleine, aber wirksame Maßnahmen sofort umgesetzt werden. Das vom BMWK geförderte Projekt richte sich insbesondere an Menschen mit niedrigen Einkommen, etwa Empfänger von Bürgergeld, Geringverdienende und Menschen mit kleinen Renten. Haushalte, die keinen Stromspar-Check in ihrer Nähe haben, können sich online oder am Telefon beraten lassen.

Dienstag, 13.12.2022, 14:18 Uhr
Susanne Harmsen

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