Die Kammer 6 des Landgerichts Hamburg hat am 6. Oktober auf Antrag der Hamburger HH-EL Handelsstrom GmbH die von den Hamburger Electricitäts-Werken (HEW) erhobenen Wechselgebühren für Kunden in vollem Umfang für unzulässig erklärt.
Die Kosten in Höhe von 56,84 DM seien teilweise von den Stromhändlern übernommen worden, zum Teil seien aber auch die Kunden belastet worden. Das Handelsstrom-Unternehmen hatte gegen die HEW geklagt, weil es seine Wettbewerbschancen durch das Verhalten der HEW beeinträchtigt sah. Mit diesem Urteil im Rücken wollen nun auch andere Stromunternehmen bundesweit gegen andere Netzbetreiber juristische S
Montag, 9.10.2000, 10:07 Uhr
Andreas Kögler
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