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Energie & Management > Wärme - Heizzuschuss soll noch im Sommer auf die Konten kommen
Quelle: Fotolia / sasel77
Wärme

Heizzuschuss soll noch im Sommer auf die Konten kommen

Gut eine Million ärmere Verbraucherinnen und Verbraucher bekommt einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Die Bundesbauministerin setzt jetzt einen Passus im neuen Koalitionsvertrag um.
Wohngeld-Beziehende sollen noch im Sommer einen einmaligen Heizkostenzuschuss des Bundes auf ihren Konten vorfinden. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kündigte am 10. Januar an, ins Kabinett noch in diesem Monat eine Beschlussvorlage einzubringen. Demnach erhalten Alleinstehende 135 Euro und Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro. Für jede weitere Person sind jeweils 35 Euro vorgesehen. Die Leistung wird nicht verrechnet. Das berichten das Portal derwesten.de und viele andere Medien unter Berufung auf eine Pressemitteilung des aus dem Innenministerium ausgegliederten Bauministeriums, das noch keine eigene Website hat.

Aktuell erhalten 640.000 Haushalte mit gut einer Million Bewohnerinnen und Bewohnern Wohngeld. Anspruch darauf entsteht, wenn der Lohn nicht zur Begleichung der Warmmiete reicht, sondern nur für die übrigen Lebenshaltungskosten. Zum Jahreswechsel war eine noch von der Groko beschlossene Reform des Wohngeldes in Kraft getreten, wonach diese Sozialleistung seither automatisch an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wird. Das Wohngeld selbst hatte sich dadurch im Mittel um 13 Euro pro Haushalt erhöht.

Gewissermaßen ist der einmalige Heizkostenzuschuss zum Wohngeld eine Abkehr von der automatisierten Anpassung. Sie trägt der Inflation der Heizkosten Rechnung, die in den meisten Nebenkostenabrechnungen für den Winter 2021/22 nachlaufend von diesem Sommer an bei den Mieterinnen und Mietern ankommen wird, in Form von Nachzahlungen und höheren Vorauszahlungen. Laut dem Wechselportal Check24 haben mehr als 900 Gasversorger in der Grundversorgung Preiserhöhungen von im Schnitt 34 Prozent vollzogen oder angekündigt. Für Haushalte mit Ölheizung werden die Preise laut dem Portal Verivox um durchschnittlich 99 Prozent steigen.

Die Ministerin setzt mit ihrem Entwurf einen Passus im Ampel-Koalitionsvertrag um, in dem es heißt: „Wir werden das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkosten-Zuschuss zahlen.“ Das neue „Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen“ rechnet mit Kosten von 130 Millionen Euro.

​"Zu spät und zu wenig"

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßte den Zuschuss. Dagegen ist er in den Augen von Klaus Müller „deutlich zu niedrig“. Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) hatte auch eine barwirksame Realisierung in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung gefordert. Die sind am 18. März 2022 rum.

Dienstag, 11.01.2022, 15:44 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Wärme - Heizzuschuss soll noch im Sommer auf die Konten kommen
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Wärme
Heizzuschuss soll noch im Sommer auf die Konten kommen
Gut eine Million ärmere Verbraucherinnen und Verbraucher bekommt einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Die Bundesbauministerin setzt jetzt einen Passus im neuen Koalitionsvertrag um.
Wohngeld-Beziehende sollen noch im Sommer einen einmaligen Heizkostenzuschuss des Bundes auf ihren Konten vorfinden. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kündigte am 10. Januar an, ins Kabinett noch in diesem Monat eine Beschlussvorlage einzubringen. Demnach erhalten Alleinstehende 135 Euro und Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro. Für jede weitere Person sind jeweils 35 Euro vorgesehen. Die Leistung wird nicht verrechnet. Das berichten das Portal derwesten.de und viele andere Medien unter Berufung auf eine Pressemitteilung des aus dem Innenministerium ausgegliederten Bauministeriums, das noch keine eigene Website hat.

Aktuell erhalten 640.000 Haushalte mit gut einer Million Bewohnerinnen und Bewohnern Wohngeld. Anspruch darauf entsteht, wenn der Lohn nicht zur Begleichung der Warmmiete reicht, sondern nur für die übrigen Lebenshaltungskosten. Zum Jahreswechsel war eine noch von der Groko beschlossene Reform des Wohngeldes in Kraft getreten, wonach diese Sozialleistung seither automatisch an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wird. Das Wohngeld selbst hatte sich dadurch im Mittel um 13 Euro pro Haushalt erhöht.

Gewissermaßen ist der einmalige Heizkostenzuschuss zum Wohngeld eine Abkehr von der automatisierten Anpassung. Sie trägt der Inflation der Heizkosten Rechnung, die in den meisten Nebenkostenabrechnungen für den Winter 2021/22 nachlaufend von diesem Sommer an bei den Mieterinnen und Mietern ankommen wird, in Form von Nachzahlungen und höheren Vorauszahlungen. Laut dem Wechselportal Check24 haben mehr als 900 Gasversorger in der Grundversorgung Preiserhöhungen von im Schnitt 34 Prozent vollzogen oder angekündigt. Für Haushalte mit Ölheizung werden die Preise laut dem Portal Verivox um durchschnittlich 99 Prozent steigen.

Die Ministerin setzt mit ihrem Entwurf einen Passus im Ampel-Koalitionsvertrag um, in dem es heißt: „Wir werden das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkosten-Zuschuss zahlen.“ Das neue „Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen“ rechnet mit Kosten von 130 Millionen Euro.

​"Zu spät und zu wenig"

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßte den Zuschuss. Dagegen ist er in den Augen von Klaus Müller „deutlich zu niedrig“. Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) hatte auch eine barwirksame Realisierung in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung gefordert. Die sind am 18. März 2022 rum.

Dienstag, 11.01.2022, 15:44 Uhr
Georg Eble

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