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Energie & Management > Windkraft Onshore - Große Chancen für Österreichs Windkraftausbau in 2023
Quelle: Fotolia / Felix brönnimann
Windkraft Onshore

Große Chancen für Österreichs Windkraftausbau in 2023

Grundsätzlich optimistisch geht die österreichische Windenergiebranche das Jahr 2023 an. Die angekündigten Rechtsakte zum beschleunigten Ökostrom-Ausbau begrüßt sie.
Voraussichtlich werden in Österreich im Jahr 2023 53 Windkraftanlagen mit insgesamt 239,6 MW Leistung errichtet. Das berichtete Stefan Moidl, der Geschäftsführer des Branchenverbands IG Windkraft, bei dessen Pressekonferenz zum Jahresauftakt am 12. Januar in Wien. Moidl zufolge dürften damit zu Jahresende 1.427 Anlagen mit 3.826 MW in Betrieb sein. Von der Anlagenzahl her wäre das im Vergleich zu 2022 ein Zuwachs um etwa 3,8 Prozent. Die Leistung würde gegenüber 2022 um 6,7 Prozent ansteigen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 wurden in Österreich 90 Windräder mit 327,9 MW Leistung installiert, was bei der Stückzahl gegenüber 2021 ein Plus von 32,3 Prozent und bei der Leistung eine Steigerung um 11,1 Prozent bedeutete. Moidl konstatierte, 2023 werde ein Jahr der „großen Chancen“ für die Windkraft.

Um diese zu nutzen, seien freilich entsprechende Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene nötig. Denn der Ausbau im Jahr 2022 sei noch auf der Grundlage des Ökostromgesetzes erfolgt. Jener auf Basis des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beginne erst anzulaufen. Bis dato konnten Förderanträge über insgesamt 200 MW gestellt werden. Dieses Kontingent wurde laut Moidl weitgehend ausgeschöpft. Weniger erfolgreich seien dagegen die ersten Ausschreibungen für die Förderung von Windkraftanlagen verlaufen: Bei einem Gesamtvolumen von 190 MW wurden Moidl zufolge nur Gebote über rund 45 MW gelegt. Im Zuge einer gemeinsamen Ausschreibung für Wind- und Wasserkraft boten Windenergie-Unternehmen nach derzeitiger Kenntnis nicht mit. Daher wären laut Moidl Anpassungen des EAG vonnöten. Ähnlich wie in Deutschland sollten die bei Ausschreibungen zulässigen Höchstgebotswerte erhöht werden, weil die Preise für die Anlagen erheblich gestiegen seien. „Und das ist ja ein weltweiter Markt“, so Moidl.

EABG als „Meilenstein“

Grundsätzlich positiv beurteilen Moidl und die Chefjuristin der IG Windkraft, Ursula Nährer, das von der Bundesregierung am 11. Januar präsentierte Gesetzespaket zur Beschleunigung des Ökoenergie-Ausbaus. Wie berichtet, umfasst dieses insbesondere die seit Herbst vergangenen Jahres in Begutachtung befindliche Novelle zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G) sowie das neu angekündigte „Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz“(EABG). Vom EABG begünstigt wären Windkraftanlagen mit weniger als 30 MW Leistung, für die aufgrund ihrer Größe keine UVP erforderlich ist. Auf Basis des EABG würden diese künftig in einem österreichweit einheitlichen „konzentrierten Verfahren“ von einer einzigen Behörde geprüft. „Das wäre schon ein Meilenstein“, lobte Nährer. Mit der Novelle zum UVP-G wiederum könnte es ihr zufolge möglich sein, die Genehmigungsdauer für größere Windkraftprojekte von derzeit fünf bis acht Jahren auf etwa zwei bis drei Jahre zu verkürzen. Laut Nährer sind derzeit 150 Windräder mit 800 MW im Genehmigungsverfahren. Ein rascher Beschluss des Pakets vom 11. Januar wäre für deren zügige Errichtung „von entscheidender Bedeutung.“ Erfolge dies, hätte der Bund „wichtige Teile seiner Hausaufgaben gemacht.“

Bundesländer mit Nachholbedarf

Nachholbedarf besteht indessen bei den neun Bundesländern, ergänzte der Obmann der IG Windkraft, Friedrich Herzog. Sie hätten insbesondere die Aufgabe, Flächen für die Errichtung von Windparks auszuweisen. Ferner müssten sie die Genehmigungsbehörden ausreichend mit personellen und finanziellen Ressourcen versehen. Überdies gelte es, unnötige Mehrfachprüfungen zu vermeiden, etwa, was das Landschaftsbild betrifft. All das müsse rasch geschehen, betonte Herzog: Die Auswirkungen heuer geschaffener rechtlicher sowie regulatorischer Rahmenbedingungen „spüren wir in etwa drei bis vier Jahren.“

Die Frage der Redaktion, ob es unter diesen Umständen möglich ist, das Windkraft-Ausbauziel für das Jahr 2030 zu erreichen, das sich auf etwa 7.000 MW beläuft, bejahte Herzog: „Grundsätzlich ist das zu schaffen, aber nur mit konsequentem Handeln. Bisher gab es vor allem schöne Reden, aber etliche Umsetzungsprobleme im Detail. Bei UVP-Verfahren wurden immer wieder Einsprüche mit seltsamsten Begründungen vorgebracht.“ Auch Moidl zeigte sich hinsichtlich der Zielerreichung optimistisch: „Im Jahr 2014 belief sich der Zubau auf 408 MW. Es gibt keinen Grund, warum wir solche Werte nicht wieder erreichen sollten.“

Donnerstag, 12.01.2023, 14:24 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Windkraft Onshore - Große Chancen für Österreichs Windkraftausbau in 2023
Quelle: Fotolia / Felix brönnimann
Windkraft Onshore
Große Chancen für Österreichs Windkraftausbau in 2023
Grundsätzlich optimistisch geht die österreichische Windenergiebranche das Jahr 2023 an. Die angekündigten Rechtsakte zum beschleunigten Ökostrom-Ausbau begrüßt sie.
Voraussichtlich werden in Österreich im Jahr 2023 53 Windkraftanlagen mit insgesamt 239,6 MW Leistung errichtet. Das berichtete Stefan Moidl, der Geschäftsführer des Branchenverbands IG Windkraft, bei dessen Pressekonferenz zum Jahresauftakt am 12. Januar in Wien. Moidl zufolge dürften damit zu Jahresende 1.427 Anlagen mit 3.826 MW in Betrieb sein. Von der Anlagenzahl her wäre das im Vergleich zu 2022 ein Zuwachs um etwa 3,8 Prozent. Die Leistung würde gegenüber 2022 um 6,7 Prozent ansteigen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 wurden in Österreich 90 Windräder mit 327,9 MW Leistung installiert, was bei der Stückzahl gegenüber 2021 ein Plus von 32,3 Prozent und bei der Leistung eine Steigerung um 11,1 Prozent bedeutete. Moidl konstatierte, 2023 werde ein Jahr der „großen Chancen“ für die Windkraft.

Um diese zu nutzen, seien freilich entsprechende Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene nötig. Denn der Ausbau im Jahr 2022 sei noch auf der Grundlage des Ökostromgesetzes erfolgt. Jener auf Basis des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beginne erst anzulaufen. Bis dato konnten Förderanträge über insgesamt 200 MW gestellt werden. Dieses Kontingent wurde laut Moidl weitgehend ausgeschöpft. Weniger erfolgreich seien dagegen die ersten Ausschreibungen für die Förderung von Windkraftanlagen verlaufen: Bei einem Gesamtvolumen von 190 MW wurden Moidl zufolge nur Gebote über rund 45 MW gelegt. Im Zuge einer gemeinsamen Ausschreibung für Wind- und Wasserkraft boten Windenergie-Unternehmen nach derzeitiger Kenntnis nicht mit. Daher wären laut Moidl Anpassungen des EAG vonnöten. Ähnlich wie in Deutschland sollten die bei Ausschreibungen zulässigen Höchstgebotswerte erhöht werden, weil die Preise für die Anlagen erheblich gestiegen seien. „Und das ist ja ein weltweiter Markt“, so Moidl.

EABG als „Meilenstein“

Grundsätzlich positiv beurteilen Moidl und die Chefjuristin der IG Windkraft, Ursula Nährer, das von der Bundesregierung am 11. Januar präsentierte Gesetzespaket zur Beschleunigung des Ökoenergie-Ausbaus. Wie berichtet, umfasst dieses insbesondere die seit Herbst vergangenen Jahres in Begutachtung befindliche Novelle zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G) sowie das neu angekündigte „Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz“(EABG). Vom EABG begünstigt wären Windkraftanlagen mit weniger als 30 MW Leistung, für die aufgrund ihrer Größe keine UVP erforderlich ist. Auf Basis des EABG würden diese künftig in einem österreichweit einheitlichen „konzentrierten Verfahren“ von einer einzigen Behörde geprüft. „Das wäre schon ein Meilenstein“, lobte Nährer. Mit der Novelle zum UVP-G wiederum könnte es ihr zufolge möglich sein, die Genehmigungsdauer für größere Windkraftprojekte von derzeit fünf bis acht Jahren auf etwa zwei bis drei Jahre zu verkürzen. Laut Nährer sind derzeit 150 Windräder mit 800 MW im Genehmigungsverfahren. Ein rascher Beschluss des Pakets vom 11. Januar wäre für deren zügige Errichtung „von entscheidender Bedeutung.“ Erfolge dies, hätte der Bund „wichtige Teile seiner Hausaufgaben gemacht.“

Bundesländer mit Nachholbedarf

Nachholbedarf besteht indessen bei den neun Bundesländern, ergänzte der Obmann der IG Windkraft, Friedrich Herzog. Sie hätten insbesondere die Aufgabe, Flächen für die Errichtung von Windparks auszuweisen. Ferner müssten sie die Genehmigungsbehörden ausreichend mit personellen und finanziellen Ressourcen versehen. Überdies gelte es, unnötige Mehrfachprüfungen zu vermeiden, etwa, was das Landschaftsbild betrifft. All das müsse rasch geschehen, betonte Herzog: Die Auswirkungen heuer geschaffener rechtlicher sowie regulatorischer Rahmenbedingungen „spüren wir in etwa drei bis vier Jahren.“

Die Frage der Redaktion, ob es unter diesen Umständen möglich ist, das Windkraft-Ausbauziel für das Jahr 2030 zu erreichen, das sich auf etwa 7.000 MW beläuft, bejahte Herzog: „Grundsätzlich ist das zu schaffen, aber nur mit konsequentem Handeln. Bisher gab es vor allem schöne Reden, aber etliche Umsetzungsprobleme im Detail. Bei UVP-Verfahren wurden immer wieder Einsprüche mit seltsamsten Begründungen vorgebracht.“ Auch Moidl zeigte sich hinsichtlich der Zielerreichung optimistisch: „Im Jahr 2014 belief sich der Zubau auf 408 MW. Es gibt keinen Grund, warum wir solche Werte nicht wieder erreichen sollten.“

Donnerstag, 12.01.2023, 14:24 Uhr
Klaus Fischer

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