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Die Energiewende benötigt mehr Solaranlagen, diese wiederum benötigen mehr Raum. Rechtswissenschaftler setzen dafür auf Erleichterungen für Agri- und Autobahnanlagen im neuen EEG.
In die Diskussion um den beschleunigten Ausbau der Solarenergie schaltet sich nun auch das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität
e.V. (IKEM) ein. Die unabhängige Forschungseinrichtung an der Universität Greifswald hat Vorschläge erarbeitet, welche rechtlichen Vorgaben Agri-Anlagen und Solarkraftwerke entlang von Autobahnen besser fördern können.
Mit der Stellungnahme will das IKEM Einfluss auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nehmen, das die Ampelkoalition in Berlin überarbeiten will. Ihre Vorschläge sollen laut einer Mitteilung dazu beitragen, neue Ausbauflächen für die Solarenergie möglichst konfliktfrei zu erschließen. Für mehr Agri-Photovoltaik (Agri-PV), das gleichzeitige Nutzen von Ackerflächen für Landwirtschaft und Stromproduktion, und mehr Solaranlagen an Autobahnen seien rechtliche Hemmnisse abzubauen.
Fortschritte ließen sich durch eine Privilegierung von Agri-PV im Bauplanungsrecht, durch beschleunigte Netzverträglichkeitsprüfungen und eine Normung der Anlagen erreichen, die Interessierten eine höhere Investitionssicherheit gebe. Für den Markthochlauf schlägt das Institut flankierende Förderprogramme vor.
Bei Solarkraftwerken an Autobahnen sollte der Gesetzgeber den bisher geltenden Maximalabstand von 200
Metern zur Fahrbahn, den Anlagen mit Blick auf eine EEG-Förderung einhalten müssen, großzügiger fassen und auf 500
Meter erweitern. Das Argument des IKEM: Solaranlagen veränderten das Landschaftsbild entlang der Fernstraßen "nicht entscheidend". Für den Ausbau der Sonnenenergie sei es zudem förderlich, den Bereich um Autobahn-Rasthöfe in einem Radius von 500
Metern für Solaranlagen zu öffnen.
Die Stellungnahme des IKEM
"Potenzial für die Photovoltaik vergrößern. PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen und entlang Autobahnen" ist im Internet verfügbar.
Donnerstag, 17.03.2022, 12:45 Uhr
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