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Energie & Management > Politik - Gesetzliche Grundlage zum Smart Meter Rollout wird konsultiert
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik

Gesetzliche Grundlage zum Smart Meter Rollout wird konsultiert

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf des „Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW) veröffentlicht. Er enthält viele Neuerungen.
Der Rollout der intelligenten Messsysteme soll beschleunigt werden. Das hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Oktober dieses Jahres bei einer Veranstaltung der Deutschen Energie-Agentur (Dena) in Berlin persönlich angekündigt.

Nun hat sein Haus den Referentenentwurf veröffentlicht - und gleich zu Beginn des 78-seitigen Papiers die Punkte aufgelistet, die für eine Beschleunigung und Entbürokratisierung des Rollouts sorgen und den Marktteilnehmern Rechts- und Planungssicherheit geben sollen. Dazu sind Änderungen
  • des Energiewirtschaftsgesetzes,
  • des Messstellenbetriebsgesetzes
  • und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgesehen.
  • Darüber hinaus greift das Gesetz auch in die Ladesäulenverordnung ein.
Ein neu gefasster Paragraf des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) gibt verbindliche Ziele und einen Zeitrahmen für den Rollout intelligenter Messsysteme vor. Damit rücke das konkrete Rollout-Ziel zur Unterstützung der Energiewende in den Vordergrund, heißt es im Entwurf.

Dieser sieht auch keine Allgemeinverfügung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr vor. Diese war bisher maßgeblich für bestimmte Fristen im Messstellenbetriebsgesetz.

Innovativster Hersteller bestimmt das Tempo

Zieljahr der neuen Regelungen ist im Wesentlichen 2030. Bis dahin soll die für eine erfolgreiche Energiewende notwendige digitale Infrastruktur bereitstehen. Die Drei-Hersteller-Regel, die bisher für den Pflichteinbau zertifizierter Smart Meter Gateways Voraussetzung war, soll entfallen. „So wird das Tempo zukünftig vom innovativsten Hersteller bestimmt – ein Warten auf den technischen Gleichstand von mindestens drei Herstellern entfällt“, heißt es wörtlich.

Das neue „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ soll einen agilen Rollout ermöglichen. Es ist geplant, dass dieser sofort mit den bereits zertifizierten Geräten in den meisten Einbaufällen beginnt – bis 20.000 kWh/Jahr Stromverbrauch und bis 25 kW installierter Strom-Erzeugungsleistung.

Verbraucher zahlt nur noch 20 Euro, VNB den Löwenanteil

Eine wesentliche Neuerung ist die Begrenzung der Kosten für Verbraucher und Kleinanlagen-Betreiber. Diese sollen nur noch 20 Euro/Jahr für ein intelligentes Messsystem (iMSys) zahlen müssen. Dies entspricht dem Betrag, der aktuell als Preisobergrenze für einen „einfachen“ elektronischen Zähler – eine moderne Messeinrichtung (mME) – gilt.

Bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh soll demnach die Aufteilung 80 Euro (Verteilnetzbetreiber, VNB) und 20 Euro (Kunde) sein. Die Beteiligung des Netzbetreibers an den Kosten wird mit dem Nutzen begründet, den er aufgrund der besseren Beobachtbarkeit seines Netzes durch den Einsatz intelligenter Messsysteme hat.

An insgesamt sieben Punkten macht das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die verbesserten Rahmenbedingungen für den Smart Meter Rollout fest. Durch eine Viertel-Stunden-Bilanzierung und die Herabsetzung der De-minimis-Schwelle auf 50.000 Letztverbraucher sollen die Einführung dynamischer Tarife und die Netzzustandsüberwachung unterstützt werden. Außerdem betreffen die neuen Regelungen noch die Verankerung der Smart Meter Gateways am Netzanschlusspunkt beziehungsweise die Anbindung mehrerer Zähler an ein Smart Meter Gateway. Eine Zuordnung des BSI zum BMWK – eigentlich gehört die Behörde zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums – soll eine Digitalisierung der Energiewende „aus einem Guss“ ermöglichen. Schließlich soll durch die im Gesetz verankerten „Standardisierungspartnerschaften“ die Zusammenarbeit zwischen dem BSI und den Normgebern der Wirtschaft, etwa dem VDE, intensiviert werden.

Stellungnahmen bis 14. Dezember möglich

Allerdings habe sich das BSI künftig auf die Standardisierung des Smart Meter Gateways zu fokussieren. „Gesonderte Standards für Steuereinheiten, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen oder für energiewirtschaftliche Prozesse sollen dagegen vorrangig Aufgabe der Wirtschaft sein“, heißt es vonseiten des BMWK.

Der Referentenentwurf des Gesetzes ist laut BMWK noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Bundesländer und die Verbände haben nun bis zum 14. Dezember 2022 Zeit, Stellung zu nehmen.

Der Referentenentwurf des „Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ steht auf der Internetseite des BMWK zum Download zur Verfügung.

Montag, 12.12.2022, 16:51 Uhr
Fritz Wilhelm
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Gesetzliche Grundlage zum Smart Meter Rollout wird konsultiert
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf des „Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW) veröffentlicht. Er enthält viele Neuerungen.
Der Rollout der intelligenten Messsysteme soll beschleunigt werden. Das hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Oktober dieses Jahres bei einer Veranstaltung der Deutschen Energie-Agentur (Dena) in Berlin persönlich angekündigt.

Nun hat sein Haus den Referentenentwurf veröffentlicht - und gleich zu Beginn des 78-seitigen Papiers die Punkte aufgelistet, die für eine Beschleunigung und Entbürokratisierung des Rollouts sorgen und den Marktteilnehmern Rechts- und Planungssicherheit geben sollen. Dazu sind Änderungen
  • des Energiewirtschaftsgesetzes,
  • des Messstellenbetriebsgesetzes
  • und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgesehen.
  • Darüber hinaus greift das Gesetz auch in die Ladesäulenverordnung ein.
Ein neu gefasster Paragraf des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) gibt verbindliche Ziele und einen Zeitrahmen für den Rollout intelligenter Messsysteme vor. Damit rücke das konkrete Rollout-Ziel zur Unterstützung der Energiewende in den Vordergrund, heißt es im Entwurf.

Dieser sieht auch keine Allgemeinverfügung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr vor. Diese war bisher maßgeblich für bestimmte Fristen im Messstellenbetriebsgesetz.

Innovativster Hersteller bestimmt das Tempo

Zieljahr der neuen Regelungen ist im Wesentlichen 2030. Bis dahin soll die für eine erfolgreiche Energiewende notwendige digitale Infrastruktur bereitstehen. Die Drei-Hersteller-Regel, die bisher für den Pflichteinbau zertifizierter Smart Meter Gateways Voraussetzung war, soll entfallen. „So wird das Tempo zukünftig vom innovativsten Hersteller bestimmt – ein Warten auf den technischen Gleichstand von mindestens drei Herstellern entfällt“, heißt es wörtlich.

Das neue „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ soll einen agilen Rollout ermöglichen. Es ist geplant, dass dieser sofort mit den bereits zertifizierten Geräten in den meisten Einbaufällen beginnt – bis 20.000 kWh/Jahr Stromverbrauch und bis 25 kW installierter Strom-Erzeugungsleistung.

Verbraucher zahlt nur noch 20 Euro, VNB den Löwenanteil

Eine wesentliche Neuerung ist die Begrenzung der Kosten für Verbraucher und Kleinanlagen-Betreiber. Diese sollen nur noch 20 Euro/Jahr für ein intelligentes Messsystem (iMSys) zahlen müssen. Dies entspricht dem Betrag, der aktuell als Preisobergrenze für einen „einfachen“ elektronischen Zähler – eine moderne Messeinrichtung (mME) – gilt.

Bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh soll demnach die Aufteilung 80 Euro (Verteilnetzbetreiber, VNB) und 20 Euro (Kunde) sein. Die Beteiligung des Netzbetreibers an den Kosten wird mit dem Nutzen begründet, den er aufgrund der besseren Beobachtbarkeit seines Netzes durch den Einsatz intelligenter Messsysteme hat.

An insgesamt sieben Punkten macht das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die verbesserten Rahmenbedingungen für den Smart Meter Rollout fest. Durch eine Viertel-Stunden-Bilanzierung und die Herabsetzung der De-minimis-Schwelle auf 50.000 Letztverbraucher sollen die Einführung dynamischer Tarife und die Netzzustandsüberwachung unterstützt werden. Außerdem betreffen die neuen Regelungen noch die Verankerung der Smart Meter Gateways am Netzanschlusspunkt beziehungsweise die Anbindung mehrerer Zähler an ein Smart Meter Gateway. Eine Zuordnung des BSI zum BMWK – eigentlich gehört die Behörde zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums – soll eine Digitalisierung der Energiewende „aus einem Guss“ ermöglichen. Schließlich soll durch die im Gesetz verankerten „Standardisierungspartnerschaften“ die Zusammenarbeit zwischen dem BSI und den Normgebern der Wirtschaft, etwa dem VDE, intensiviert werden.

Stellungnahmen bis 14. Dezember möglich

Allerdings habe sich das BSI künftig auf die Standardisierung des Smart Meter Gateways zu fokussieren. „Gesonderte Standards für Steuereinheiten, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen oder für energiewirtschaftliche Prozesse sollen dagegen vorrangig Aufgabe der Wirtschaft sein“, heißt es vonseiten des BMWK.

Der Referentenentwurf des Gesetzes ist laut BMWK noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Bundesländer und die Verbände haben nun bis zum 14. Dezember 2022 Zeit, Stellung zu nehmen.

Der Referentenentwurf des „Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ steht auf der Internetseite des BMWK zum Download zur Verfügung.

Montag, 12.12.2022, 16:51 Uhr
Fritz Wilhelm

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