Den Stadtwerken Bad Tölz wurde jetzt gerichtlich untersagt, von Kunden 95,12 DM Entgelt für deren Wechsel zu einem neuen Stromlieferanten zu verlangen.
Eine Wechselgebühr in dieser Höhe sei unverhältnismäßig hoch, entschied der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München. Das Gericht schloss jedoch eine Wechselgebühr nicht grundsätzlich aus.Die Stadtwerke hatten das Entgelt von scheidenden Kunden gefordert und ihr Handeln mit Umstellungskosten durch das Abschließen von Verträgen und das Erfassen von Zählerständen begründet. Nach A
Donnerstag, 22.11.2001, 17:32 Uhr
Aurelia Forreiter
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