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Der Anschluss an ein Fernwärmenetz ist auch ohne Klimaschutzgutachten möglich, urteilt in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht.
Beim Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz reichen die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG). Es müsse kein zusätzliches Fachgutachten erstellt werden, hat nun das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich entschieden. Das teilte das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln und Partner mit. Das Bundesverwaltungsgericht hob ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen Anhal
Mittwoch, 16.11.2016, 14:23 Uhr
Stefan Sagmeister
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