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Die Bundesregierung hat am 19. Oktober die gesetzlichen Regelungen zu den Industrieausnahmen bei EEG-Umlage und KWK-Eigenstrom sowie zu KWK-Ausschreibungen beschlossen.
Mit den Änderungen im EEG 2017 und KWKG („Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“) wird die Ende August nach langen Verhandlungen mit der EU-Kommission geschlossene Vereinbarung zu Privilegien und Sonderrechten stromintensiver Unternehmen umgesetzt. Demnach wird die KWK-Förderung künftig für Anlagen zwischen 1 und 50 MW und für inn
Mittwoch, 19.10.2016, 17:39 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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