E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Recht - Gericht schafft Klarheit bei Emissionsberichten
Bild: Fotolia.com, Stefan Welz
Recht

Gericht schafft Klarheit bei Emissionsberichten

Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen müssen keine Strafzahlung leisten, wenn aufgrund eines unerkannten Fehlers im Emissionsbericht weniger Emissionsberechtigungen abgegeben, als von der Anlage emittiert wurden.
Gegen einen Anlagenbetreiber, der unwissentlich aufgrund eines von einem Sachverständigen geprüften, aber dennoch fehlerhaften Emissionsberichtes zu wenig Emissionsberechtigungen abgegeben hat, kann keine Strafzahlung verhängt werden. Das teilte die Kanzlei Becker Bütter Held (BBH) am 28. September nach einem Urteil des Bundesverwaltungsger

Montag, 28.09.2015, 15:07 Uhr
Kai Eckert
Energie & Management > Recht - Gericht schafft Klarheit bei Emissionsberichten
Bild: Fotolia.com, Stefan Welz
Recht
Gericht schafft Klarheit bei Emissionsberichten
Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen müssen keine Strafzahlung leisten, wenn aufgrund eines unerkannten Fehlers im Emissionsbericht weniger Emissionsberechtigungen abgegeben, als von der Anlage emittiert wurden.
Gegen einen Anlagenbetreiber, der unwissentlich aufgrund eines von einem Sachverständigen geprüften, aber dennoch fehlerhaften Emissionsberichtes zu wenig Emissionsberechtigungen abgegeben hat, kann keine Strafzahlung verhängt werden. Das teilte die Kanzlei Becker Bütter Held (BBH) am 28. September nach einem Urteil des Bundesverwaltungsger

Montag, 28.09.2015, 15:07 Uhr
Kai Eckert

Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?

Kaufen Sie den Artikel

  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98

Testen Sie E&M kostenlos und unverbindlich

  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung

Login für Kunden

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.