Die Bund- und Länderkartellbehörden wollen Behinderungen beim Wechsel des Stromlieferanten abschaffen.
Sie gehen jetzt gegen das sogenannte Doppelvertragsmodell vor, bei dem Netzbetreiber von wechselwilligen Kunden vor Belieferung einen "ruhenden" Netznutzungsvertrag verlangen, obwohl diese bereits einen "All-inclusive-Vertrag" mit dem Versorger haben, bei dem die Netznutzungsgebühr schon enthalten ist. Dieses Vertragsmodell wird als rechtswid
Donnerstag, 18.10.2001, 15:16 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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