Das Bundeskartellamt sieht im geltenden Kartellrecht eine Basis, um eine staatliche Aufsicht über das Marktverhalten der Stromnetzbetreiber zu gewährleisten
Die Beschwerden über den Verhandelten Netzzugang in Deutschland richteten sich fast ausschließlich auf die Belieferung im Niederspannungsbereich. Für diesen Bereich schreibe die Binnenmarktrichtlinie der EU überhaupt keine Marktöffnung vor, so Dr. Alfred Feuerborn, Regierungsdirektor in der für Energiefra
Freitag, 6.07.2001, 11:01 Uhr
Fritz Wilhelm
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