Die Dortmunder Stadtwerke-Tochter DEW21 geht als erster deutscher Gasversorger in die Offensive und entschädigt ihre Kunden freiwillig für eine ungültige Liefervertragsklausel. Die Oldenburger EWE will nachziehen.
Die DEW21 hat im Juli mit einem freiwilligen Angebot an ihre Kunden darauf reagiert, dass der Bundesgerichtshof (BGH) eine Klausel aus Gaslieferverträgen, die Bedingungen für Preisänderungen regelt, für ungültig erklärte. Das Unternehmen bietet ungeachtet aller Diskussionen um eine daraus eventuell resultierende Verpflichtung zu Rückzahlungen freiwillig eine Gutschrift auf Gasrechungen der näch
Mittwoch, 18.08.2010, 09:17 Uhr
Peter Focht
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