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Energie & Management > Politik - Gassoforthilfe und CO2-Abgabe für Vermieter im Bundestag
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Gassoforthilfe und CO2-Abgabe für Vermieter im Bundestag

Der Bundestag beschloss am 10. November, dass sich Vermieter an der CO2-Steuer fürs Heizen beteiligen müssen. Zudem zahlt der Bund im Dezember den Gasabschlag für die Endkunden.
Vermietende müssen sich künftig in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Das beschloss der Bundestag am 10. November. Der sogenannte
CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter
aufgeteilt. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil der Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), den der Vermieter übernehmen muss. Die Abgabe wird seit 2021 auf fossile Brennstoffe erhoben, um den Treibhausgasausstoß zu senken.

Bislang geht die CO2-Abgabe allein zulasten der Mieter − obwohl die nur begrenzten Einfluss auf die Heizungsart und den baulichen Zustand des Hauses haben. Ab Januar 2023 werden nun auch die Vermieter zur Kasse gebeten: Bei Häusern mit einem sehr hohen Treibhausgas-Ausstoß pro Quadratmeter sollen sie 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen, bei einem sehr geringen Ausstoß müssen Mieter die Kosten aber weiter allein tragen. Das soll Vermieter zu energetischen Sanierungen und Mieter zum Energiesparen bewegen.

Harsche Kritik aus Opposition und Verbänden

Die Union nannte das Gesetz „einen wahren Schildbürgerstreich“. Baupolitiker Jan-Marco Luczak (CDU) meinte, dass das Verbrauchsverhalten der Mieter und das Wetter dafür sorgten, dass die gewollte Lenkungswirkung des CO2-Preises verpufft. Durchgeführte Sanierungen und entsprechende Einsparungen an CO2 sollten stattdessen belohnt werden. Verlierer seien vor allem kinderreiche Familien und ältere Menschen, die oft mehr heizten. Das BEHG war 2021 von der schwarz-roten Koalition eingeführt worden.
 

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) kritisierte, dass noch immer wichtige Weichenstellungen für die benötigten Effizienzinvestitionen verschleppt würden. Die CO2-Kostenaufteilung sei im Grundsatz richtig, mache aber nur 2 Prozent der Gaskosten aus. Der Gaspreis werde für Haushalte bei allen Entlastungen dauerhaft rund doppelt so hoch bleiben wie vor dem Ukrainekrieg. Daher sei es wichtiger, schnell Mindeststandards für Energieeffizienz von Bestandsgebäuden festzulegen und umzusetzen, sagte Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff.

Die Bundesgeschäftsführerin der Deutsche Umwelthilfe (DUH), Barbara Metz begrüßte die Einigung zur Kostenteilung. Zugleich kritisierte sie, „dass auch mit diesem Gesetz kaum Anreize gesetzt werden zu Energieeinsparungen durch energetische Sanierung. Denn das müssen die Vermietenden machen“. Anreize fehlten künftig auch deshalb, weil der CO2-Preis 2023 nicht wie geplant von 30 auf 35 Euro/Tonne angehoben wird.

Bund übernimmt Gasabschläge für Dezember

Der Bundestag verabschiedete auch die direkte Übernahme der Dezemberabschläge für Gas-Endkunden. Sie wird voraussichtlich 9 Milliarden Euro kosten. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, die Entlastung müsse bei sehr großen Einkommen, die auch Solidaritätszuschlag zahlen, versteuert werden.

Allerdings kritisierte der Stadtwerkeverband VKU, es sei nicht gewährleistet, dass die Stadtwerke die staatliche Erstattung rechtzeitig zum 1. Dezember erhielten. Die Stadtwerke seien aber nicht der „Dispogeber“ der Bundesregierung, mahnte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Der Bund müsse dafür sorgen, „dass die Stadtwerke in wenigen Tagen Anträge stellen können, damit die staatlichen Mittel rechtzeitig bei den Energieversorgern ankommen“, sagte Liebing. Das Gesetz enthalte zudem noch zu viele bürokratische Anforderungen, mahnte er.

Verzögerte Wirkung für Mieter

Mieter, die keine direkte Vertragsbeziehung mit dem Versorger haben, sollen bei der nächsten Betriebskostenabrechnung die Entlastung bekommen, werden aber wegen der gestiegenen Energiekosten wahrscheinlich dennoch Nachzahlungen leisten müssen. Der Deutsche Mieterbund bezeichnete die Soforthilfe als enorm wichtig, bedauerte aber die Verzögerung. Der Präsident des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, sagte: „Die Regelungen sind außerdem viel zu kompliziert und gerade für Mieter kaum transparent.“

Das Parlament beschloss auch, mehr Haushalte in Deutschland ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss zu entlasten. Das Wohngeld wird außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Für die Soforthilfe im Dezember und die Ausweitung des Wohngeldes soll am 14. November noch der Bundesrat in einer Sondersitzung grünes Licht geben. Im Schnitt sollen Wohngeld-Haushalte künftig monatlich rund 370 Euro bekommen. Zudem wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen, weil die Antragsgrenzen des Einkommens auf Mindestlohnhöhe steigen.

Donnerstag, 10.11.2022, 16:31 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Gassoforthilfe und CO2-Abgabe für Vermieter im Bundestag
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik
Gassoforthilfe und CO2-Abgabe für Vermieter im Bundestag
Der Bundestag beschloss am 10. November, dass sich Vermieter an der CO2-Steuer fürs Heizen beteiligen müssen. Zudem zahlt der Bund im Dezember den Gasabschlag für die Endkunden.
Vermietende müssen sich künftig in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Das beschloss der Bundestag am 10. November. Der sogenannte
CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter
aufgeteilt. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil der Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), den der Vermieter übernehmen muss. Die Abgabe wird seit 2021 auf fossile Brennstoffe erhoben, um den Treibhausgasausstoß zu senken.

Bislang geht die CO2-Abgabe allein zulasten der Mieter − obwohl die nur begrenzten Einfluss auf die Heizungsart und den baulichen Zustand des Hauses haben. Ab Januar 2023 werden nun auch die Vermieter zur Kasse gebeten: Bei Häusern mit einem sehr hohen Treibhausgas-Ausstoß pro Quadratmeter sollen sie 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen, bei einem sehr geringen Ausstoß müssen Mieter die Kosten aber weiter allein tragen. Das soll Vermieter zu energetischen Sanierungen und Mieter zum Energiesparen bewegen.

Harsche Kritik aus Opposition und Verbänden

Die Union nannte das Gesetz „einen wahren Schildbürgerstreich“. Baupolitiker Jan-Marco Luczak (CDU) meinte, dass das Verbrauchsverhalten der Mieter und das Wetter dafür sorgten, dass die gewollte Lenkungswirkung des CO2-Preises verpufft. Durchgeführte Sanierungen und entsprechende Einsparungen an CO2 sollten stattdessen belohnt werden. Verlierer seien vor allem kinderreiche Familien und ältere Menschen, die oft mehr heizten. Das BEHG war 2021 von der schwarz-roten Koalition eingeführt worden.
 

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) kritisierte, dass noch immer wichtige Weichenstellungen für die benötigten Effizienzinvestitionen verschleppt würden. Die CO2-Kostenaufteilung sei im Grundsatz richtig, mache aber nur 2 Prozent der Gaskosten aus. Der Gaspreis werde für Haushalte bei allen Entlastungen dauerhaft rund doppelt so hoch bleiben wie vor dem Ukrainekrieg. Daher sei es wichtiger, schnell Mindeststandards für Energieeffizienz von Bestandsgebäuden festzulegen und umzusetzen, sagte Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff.

Die Bundesgeschäftsführerin der Deutsche Umwelthilfe (DUH), Barbara Metz begrüßte die Einigung zur Kostenteilung. Zugleich kritisierte sie, „dass auch mit diesem Gesetz kaum Anreize gesetzt werden zu Energieeinsparungen durch energetische Sanierung. Denn das müssen die Vermietenden machen“. Anreize fehlten künftig auch deshalb, weil der CO2-Preis 2023 nicht wie geplant von 30 auf 35 Euro/Tonne angehoben wird.

Bund übernimmt Gasabschläge für Dezember

Der Bundestag verabschiedete auch die direkte Übernahme der Dezemberabschläge für Gas-Endkunden. Sie wird voraussichtlich 9 Milliarden Euro kosten. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, die Entlastung müsse bei sehr großen Einkommen, die auch Solidaritätszuschlag zahlen, versteuert werden.

Allerdings kritisierte der Stadtwerkeverband VKU, es sei nicht gewährleistet, dass die Stadtwerke die staatliche Erstattung rechtzeitig zum 1. Dezember erhielten. Die Stadtwerke seien aber nicht der „Dispogeber“ der Bundesregierung, mahnte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Der Bund müsse dafür sorgen, „dass die Stadtwerke in wenigen Tagen Anträge stellen können, damit die staatlichen Mittel rechtzeitig bei den Energieversorgern ankommen“, sagte Liebing. Das Gesetz enthalte zudem noch zu viele bürokratische Anforderungen, mahnte er.

Verzögerte Wirkung für Mieter

Mieter, die keine direkte Vertragsbeziehung mit dem Versorger haben, sollen bei der nächsten Betriebskostenabrechnung die Entlastung bekommen, werden aber wegen der gestiegenen Energiekosten wahrscheinlich dennoch Nachzahlungen leisten müssen. Der Deutsche Mieterbund bezeichnete die Soforthilfe als enorm wichtig, bedauerte aber die Verzögerung. Der Präsident des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, sagte: „Die Regelungen sind außerdem viel zu kompliziert und gerade für Mieter kaum transparent.“

Das Parlament beschloss auch, mehr Haushalte in Deutschland ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss zu entlasten. Das Wohngeld wird außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Für die Soforthilfe im Dezember und die Ausweitung des Wohngeldes soll am 14. November noch der Bundesrat in einer Sondersitzung grünes Licht geben. Im Schnitt sollen Wohngeld-Haushalte künftig monatlich rund 370 Euro bekommen. Zudem wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen, weil die Antragsgrenzen des Einkommens auf Mindestlohnhöhe steigen.

Donnerstag, 10.11.2022, 16:31 Uhr
Susanne Harmsen

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