Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
In einem Gerichtsstreit zwischen dem Energiekonzern Eon und dem Hamburger Grundeigentümerverband wurde sich nun auf einen Vergleich geeinigt. Es ging um die sogenannte Wärmemarktklausel.
Mit diesem Vergleich erhalten Eon-Kunden mit Sonderverträgen nun Erstattungen für zu hohe Abrechnungen. Der Hamburger Grundeigentümerverband hatte Rückforderungsansprüche gestellt und damit - wie auch andere Verbraucherverbände - gegen die Wärmemarktklausel geklagt. Diese Klausel ermöglicht es Energieversorgern wie Eon oder RWE, bei Sonderv
Montag, 2.06.2014, 15:42 Uhr
Heidi Roider
© 2024 Energie & Management GmbH