Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat 55 Gaskunden von Eon Hanse Recht gegeben, die gegen die sogenannte Wärmemarktklausel in ihren Verträgen geklagt hatten.
Mit dieser sollte der Gaspreis an die Preisentwicklung im Wärmemarkt angepasst werden. Die Klage der Haushaltskunden, die im April 2005 erhoben worden war, hatte zum Ziel, die Klauseln für unwirksam erklären zu lassen.
Mit dem nun ergangenen Urteil haben Eon Hanse-Kunden, die nach Widerspruch den Gaspreis unter Vorbehalt bezahlt haben, Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten G
Donnerstag, 31.01.2013, 16:08 Uhr
Fritz Wilhelm
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