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Energie & Management > Niedersachsen - Flächenziel für Windkraft festgelegt
Quelle: Fotolia/fotolium
Niedersachsen

Flächenziel für Windkraft festgelegt

Das niedersächsische Kabinett hat den Windenergieerlass gebilligt. Er regelt die Rahmenbedingungen für den dezentralen Ausbau der Windkraft im Land.
Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen (LEE) sieht mit dem Erlass eine zentrale Forderung erfüllt: die Ausweisung eines Flächenziels für den Zubau von Windkraftanlagen. 2,1 % sollen es ab 2030 sein. Der 2016 beschlossene Windenergieerlass hatte lediglich ein Flächenziel von 1,4 % der Landesfläche bis 2050 als Ausbauziel vorgesehen. Der LEE hatte die Novellierung des Windenergieerlasses begleitet.

Der Erlass regelt unter anderem Fragen der Raumordnung und der Bauleitplanung sowie das Zusammenspiel von Artenschutz und Anlagenbetrieb und gibt Kommunen damit Planungssicherheit.

Für Standorte bestehender Windräder soll es Bestandsschutz geben, auch wenn bei einer Erneuerung eine leistungsfähigere Anlage errichtet wird. Einen festen Mindestabstand zwischen Windrädern und der Wohnbebauung gibt es nicht, maßgeblich ist die konkrete Beeinträchtigung für Anlieger.

LEE-Vorsitzende Bärbel Heidebroek erklärte dazu in einer Verbandsmitteilung: „Wir erkennen an, dass sich die niedersächsische Landesregierung unter Federführung des Umweltministeriums integrativ um Lösungen bemüht hat. Es muss nun allen Akteuren bewusst werden, dass das avisierte Landesflächenziel von 2,1 Prozent ab 2030 schon jetzt wirksam wird.“

Marie Kollenrott, stellvertretende LEE-Geschäftsführerin, ergänzte: „Der Erlass ist ein Puzzlestück hin zu mehr Klimaschutz durch die Energiewende. Wir erwarten nun, dass die Landesregierung über die Neuordnung der Landesraumordnung Vorgaben für zu erreichende Flächenziele vor Ort macht.“

Dienstag, 20.07.2021, 15:28 Uhr
Günter Drewnitzky
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Niedersachsen
Flächenziel für Windkraft festgelegt
Das niedersächsische Kabinett hat den Windenergieerlass gebilligt. Er regelt die Rahmenbedingungen für den dezentralen Ausbau der Windkraft im Land.
Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen (LEE) sieht mit dem Erlass eine zentrale Forderung erfüllt: die Ausweisung eines Flächenziels für den Zubau von Windkraftanlagen. 2,1 % sollen es ab 2030 sein. Der 2016 beschlossene Windenergieerlass hatte lediglich ein Flächenziel von 1,4 % der Landesfläche bis 2050 als Ausbauziel vorgesehen. Der LEE hatte die Novellierung des Windenergieerlasses begleitet.

Der Erlass regelt unter anderem Fragen der Raumordnung und der Bauleitplanung sowie das Zusammenspiel von Artenschutz und Anlagenbetrieb und gibt Kommunen damit Planungssicherheit.

Für Standorte bestehender Windräder soll es Bestandsschutz geben, auch wenn bei einer Erneuerung eine leistungsfähigere Anlage errichtet wird. Einen festen Mindestabstand zwischen Windrädern und der Wohnbebauung gibt es nicht, maßgeblich ist die konkrete Beeinträchtigung für Anlieger.

LEE-Vorsitzende Bärbel Heidebroek erklärte dazu in einer Verbandsmitteilung: „Wir erkennen an, dass sich die niedersächsische Landesregierung unter Federführung des Umweltministeriums integrativ um Lösungen bemüht hat. Es muss nun allen Akteuren bewusst werden, dass das avisierte Landesflächenziel von 2,1 Prozent ab 2030 schon jetzt wirksam wird.“

Marie Kollenrott, stellvertretende LEE-Geschäftsführerin, ergänzte: „Der Erlass ist ein Puzzlestück hin zu mehr Klimaschutz durch die Energiewende. Wir erwarten nun, dass die Landesregierung über die Neuordnung der Landesraumordnung Vorgaben für zu erreichende Flächenziele vor Ort macht.“

Dienstag, 20.07.2021, 15:28 Uhr
Günter Drewnitzky

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