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Energie & Management > Schweiz - FEW muss nach Urteil durchleiten
Schweiz

FEW muss nach Urteil durchleiten

Der Schweizer Versorger Freiburgische Elektrizitätswerke (FEW) muss nach einem Urteil des eidgenössischen Bundesgerichts künftig sein Stromnetz für die Durchleitung zu Gunsten Dritter öffnen.
Die Richter sahen die Verweigerung der Stromdurchleitung als Missbrauch der Marktstellung der FEW an. In einem Rechtsstreit hatten im Februar 2000 die damalige Watt Suisse AG und der Migros-Genossenschafts-Bund beim Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (WEKO) Anzeige gegen die FEW erstattet. Der Freiburger Versorger hatte sich geweigert, ihre Netze für die Durchleitung und die Bel

Montag, 23.06.2003, 14:35 Uhr
Andreas Kögler
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FEW muss nach Urteil durchleiten
Der Schweizer Versorger Freiburgische Elektrizitätswerke (FEW) muss nach einem Urteil des eidgenössischen Bundesgerichts künftig sein Stromnetz für die Durchleitung zu Gunsten Dritter öffnen.
Die Richter sahen die Verweigerung der Stromdurchleitung als Missbrauch der Marktstellung der FEW an. In einem Rechtsstreit hatten im Februar 2000 die damalige Watt Suisse AG und der Migros-Genossenschafts-Bund beim Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (WEKO) Anzeige gegen die FEW erstattet. Der Freiburger Versorger hatte sich geweigert, ihre Netze für die Durchleitung und die Bel

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