Die Freiburgischen Elektrizitätswerke (FEW) in der Schweiz wollen gegen die von der eidgenössischen Rekurskommission für Wettbewerbsfragen verweigerten Durchleitungsrechte vor Gericht ziehen.
Bereits im März 2001 hatte die Wettbewerbskommission (Weko) die FEW wegen Missbrauch ihres regionalen Monopols gerügt. Die FEW hatte sich geweigert, Strom der Watt-Gruppe durch ihr Netz zu leiten.Gegen diese Rüge hatten die FEW bei der Rekurskommission Beschwerde eingereicht, die diese im September abgewiesen hatte.Nach Meinung der FEW hätte die Entscheidung der Rekurskommission eine
Donnerstag, 24.10.2002, 09:04 Uhr
Kai Eckert
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