Der Schweizer Nationalrat hat dem umstrittenen Kernenergie-Gesetz (KEG) Ende September mit knapper Mehrheit zugestimmt.
Durch die Entscheidung des Nationalrates erhalten die Schweizer Kantone künftig ein Vetorecht beim Bau von neuen Kernenergie-Anlagen sowie Tiefenlagern für radioaktive Abfälle. Der Export abgebrannter Brennstäbe und die Wiederaufbereitung bleiben von dem neuen Gesetz unangetastet.Im Rahmen des KEG wurde auch die geforderte zusätzliche Verteuerung des Stilllegungs- bzw. Entsorgungsfonds dur
Mittwoch, 2.10.2002, 09:30 Uhr
Andreas Kögler
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