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Energie & Management > Regulierung - Festlegung zu Paragraf-19-Umlage geplant
Hauptsitz der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung

Festlegung zu Paragraf-19-Umlage geplant

Unternehmen, die Erdgas sparen (müssen), sollen nicht durch erhöhte Netzentgelte im Strombereich bestraft werden. Die Bundesnetzagentur hat nun ein Verfahren dazu eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren „zur Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung von Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte eingeleitet“, die die Nutzung des Stromnetzes durch Großunternehmen betrifft, teilte die Behörde mit. Zwar geht es hierbei um Stromnetzentgelte, genauer um die sogenannte Paragraf-19-Umlage. Hintergrund ist aber die aktuelle Gasknappheit in Deutschland.

Denn wie die Behörde schreibt, sollen Unternehmen, die im Zusammenhang mit den erheblich reduzierten Gas-Gesamtimportmengen bereit und in der Lage wären, ihren Gasbezug und somit auch ihre Produktion zu reduzieren, nicht bei ihrem Strombezug dafür bestraft werden. Viele dieser Unternehmen kommen auch in den Genuss des Paragrafen 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Er billigt stromintensiven Industrien mit einer Netznutzung von mindestens 7.000 Stunden im Jahr eine Entlastung von den anfallenden Netzentgelten zu.

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite die Eckpunkte der beabsichtigen Festlegung zur Konsultation veröffentlicht. Zuständig ist die Beschlusskammer 4. Stellungnahmen sind bis zum 5. Oktober möglich.

Das entsprechende Dokument „Eckpunkte für die Festlegung“ kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.

Donnerstag, 8.09.2022, 16:47 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Regulierung - Festlegung zu Paragraf-19-Umlage geplant
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Festlegung zu Paragraf-19-Umlage geplant
Unternehmen, die Erdgas sparen (müssen), sollen nicht durch erhöhte Netzentgelte im Strombereich bestraft werden. Die Bundesnetzagentur hat nun ein Verfahren dazu eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren „zur Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung von Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte eingeleitet“, die die Nutzung des Stromnetzes durch Großunternehmen betrifft, teilte die Behörde mit. Zwar geht es hierbei um Stromnetzentgelte, genauer um die sogenannte Paragraf-19-Umlage. Hintergrund ist aber die aktuelle Gasknappheit in Deutschland.

Denn wie die Behörde schreibt, sollen Unternehmen, die im Zusammenhang mit den erheblich reduzierten Gas-Gesamtimportmengen bereit und in der Lage wären, ihren Gasbezug und somit auch ihre Produktion zu reduzieren, nicht bei ihrem Strombezug dafür bestraft werden. Viele dieser Unternehmen kommen auch in den Genuss des Paragrafen 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Er billigt stromintensiven Industrien mit einer Netznutzung von mindestens 7.000 Stunden im Jahr eine Entlastung von den anfallenden Netzentgelten zu.

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite die Eckpunkte der beabsichtigen Festlegung zur Konsultation veröffentlicht. Zuständig ist die Beschlusskammer 4. Stellungnahmen sind bis zum 5. Oktober möglich.

Das entsprechende Dokument „Eckpunkte für die Festlegung“ kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.

Donnerstag, 8.09.2022, 16:47 Uhr
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