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Energie & Management > Stromnetz - Fehlende Nord-Süd-Verbindungen größtes Problem
Quelle: Shutterstock / peopleandmore
Stromnetz

Fehlende Nord-Süd-Verbindungen größtes Problem

Auch im kommenden Winter ist die Stromversorgung sicher, sagt die Bundesnetzagentur. Sie hat jetzt den von den Übertragungsnetzbetreibern errechneten Netzreservebedarf bestätigt.
Die Ãœbertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur im März ihre Systemanalyse und den Bedarf an Netzreservekraftwerken vorgelegt. Die Behörde stimmt mit dem errechneten Gesamtbedarf von 4.616 MW für den kommenden Winter überein, wie aus einer Pressemitteilung vom 28. April hervorgeht. 

Der Netzreservebedarf fällt damit niedriger aus als in den vergangenen Jahren: Im Winter 2022/2023 lag er bei 8.264 MW und im Winter 2021/2022 bei 5.670 MW. Das will man bei der Bundesnetzagentur allerdings nicht als Erfolgsmeldung sehen. Es sei, so heißt es, lediglich die Folge des Umstandes, dass bisherige Reservekraftwerke wegen des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes von 2022 in den Markt zurückgekehrt sind und damit natürlich rein rechnerisch den Reservebedarf verringern. Aus Netzsicht entscheidend sei der prognostizierte Redispatchbedarf in der kritischen Stunde in Höhe von bis zu 19,5 Millionen kWh. Der wird durch Marktkraftwerke sowie inländische und ausländische Netzreserve gemeinsam gedeckt.

„Die Stromversorgung im nächsten Winter ist so sicher, wie wir es seit vielen Jahren gewohnt sind“, erklärte dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Und: „Herausfordernd für die Systemstabilität ist nicht die sogenannte Dunkelflaute, sondern eine Situation mit hohem Verbrauch im Süden und sehr viel erneuerbarer Erzeugung im Norden. Das zeigt, dass ein rascher Netzausbau für die Energiewende wesentlich ist und die Netzsicherheit erhöht.“

Der durch inländische Anlagen gedeckte Anteil des Netzreservebedarfs in Höhe von 3.282 MW wird von deutschen Netzreservekraftwerken mit einer installierten Leistung von 3.636 MW bereitgestellt. Die Systemanalysen zeigen zudem, dass wie bereits im Vorjahr ein Teil des Netzreservebedarfs in Höhe von 1.334 MW über ausländische Kraftwerke gedeckt werden muss. Im Jahr 2022 waren es 1.424 MW. Zur Beschaffung dieses Bedarfs werden die Übertragungsnetzbetreiber Kraftwerksbetreiber mit Standorten im Ausland auffordern, bis zum 15. Mai 2023 ihr Interesse an der Aufnahme ihrer Anlage in die Netzreserve anzumelden. Anschließend führen die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur entsprechende Vertragsverhandlungen.

Netzreservebedarf 2025/2026: Ergebnisse Ende Mai 2023

Ergänzend zum bevorstehenden Winter, wird jährlich auch der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Zeitraum ermittelt. Geplant ist, dass die Übertragungsnetzbetreiber diese Systemanalyse für den Zeitraum 2025/2026 Anfang Mai bei der Bundesnetzagentur einreichen. Nach der Prüfung will die Bundesnetzagentur am 28. Mai 2024 den Netzreservebedarf für diesen Zeitraum veröffentlichen.

Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Dazu wird die Erzeugung vor einem drohenden Engpass im Netz reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht.

Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Entlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden. Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken.

Der Bericht Feststellung des Netzreservebedarfs für den Winter 2023/2024 kann auf der Online-Seite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.

Freitag, 28.04.2023, 15:26 Uhr
Günter Drewnitzky
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Stromnetz
Fehlende Nord-Süd-Verbindungen größtes Problem
Auch im kommenden Winter ist die Stromversorgung sicher, sagt die Bundesnetzagentur. Sie hat jetzt den von den Übertragungsnetzbetreibern errechneten Netzreservebedarf bestätigt.
Die Ãœbertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur im März ihre Systemanalyse und den Bedarf an Netzreservekraftwerken vorgelegt. Die Behörde stimmt mit dem errechneten Gesamtbedarf von 4.616 MW für den kommenden Winter überein, wie aus einer Pressemitteilung vom 28. April hervorgeht. 

Der Netzreservebedarf fällt damit niedriger aus als in den vergangenen Jahren: Im Winter 2022/2023 lag er bei 8.264 MW und im Winter 2021/2022 bei 5.670 MW. Das will man bei der Bundesnetzagentur allerdings nicht als Erfolgsmeldung sehen. Es sei, so heißt es, lediglich die Folge des Umstandes, dass bisherige Reservekraftwerke wegen des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes von 2022 in den Markt zurückgekehrt sind und damit natürlich rein rechnerisch den Reservebedarf verringern. Aus Netzsicht entscheidend sei der prognostizierte Redispatchbedarf in der kritischen Stunde in Höhe von bis zu 19,5 Millionen kWh. Der wird durch Marktkraftwerke sowie inländische und ausländische Netzreserve gemeinsam gedeckt.

„Die Stromversorgung im nächsten Winter ist so sicher, wie wir es seit vielen Jahren gewohnt sind“, erklärte dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Und: „Herausfordernd für die Systemstabilität ist nicht die sogenannte Dunkelflaute, sondern eine Situation mit hohem Verbrauch im Süden und sehr viel erneuerbarer Erzeugung im Norden. Das zeigt, dass ein rascher Netzausbau für die Energiewende wesentlich ist und die Netzsicherheit erhöht.“

Der durch inländische Anlagen gedeckte Anteil des Netzreservebedarfs in Höhe von 3.282 MW wird von deutschen Netzreservekraftwerken mit einer installierten Leistung von 3.636 MW bereitgestellt. Die Systemanalysen zeigen zudem, dass wie bereits im Vorjahr ein Teil des Netzreservebedarfs in Höhe von 1.334 MW über ausländische Kraftwerke gedeckt werden muss. Im Jahr 2022 waren es 1.424 MW. Zur Beschaffung dieses Bedarfs werden die Übertragungsnetzbetreiber Kraftwerksbetreiber mit Standorten im Ausland auffordern, bis zum 15. Mai 2023 ihr Interesse an der Aufnahme ihrer Anlage in die Netzreserve anzumelden. Anschließend führen die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur entsprechende Vertragsverhandlungen.

Netzreservebedarf 2025/2026: Ergebnisse Ende Mai 2023

Ergänzend zum bevorstehenden Winter, wird jährlich auch der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Zeitraum ermittelt. Geplant ist, dass die Übertragungsnetzbetreiber diese Systemanalyse für den Zeitraum 2025/2026 Anfang Mai bei der Bundesnetzagentur einreichen. Nach der Prüfung will die Bundesnetzagentur am 28. Mai 2024 den Netzreservebedarf für diesen Zeitraum veröffentlichen.

Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Dazu wird die Erzeugung vor einem drohenden Engpass im Netz reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht.

Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Entlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden. Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken.

Der Bericht Feststellung des Netzreservebedarfs für den Winter 2023/2024 kann auf der Online-Seite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.

Freitag, 28.04.2023, 15:26 Uhr
Günter Drewnitzky

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