Mit ihrer Beschwerde gegen die Zuteilung von Emissionsrechten auf Basis von Benchmarks sind zwei Stahlproduzenten vor dem EU-Gerichtshof gescheitert.
Die Stahlkonzerne ThyssenKrupp und voestalpine hatten gemeinsam mit dem europäischen Stahlverband Eurofer gegen den Zuteilungsmechanismus geklagt und die von der EU-Kommission festgesetzten Benchmarkwerte für die Berechnung der Zuteilungsbasis in der dritten Handelperiode als „unrealistisch" bezeichnet. In ihrer im Juli 2011 eingereichten Beschwerde hatten die Kläger argumentiert, dass die E
Montag, 11.06.2012, 10:48 Uhr
Kai Eckert
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