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Energie & Management > Kohle - EuGH stoppt Braunkohleförderung in Turow
Bild: Fotolia, Claudia Otte
Kohle

EuGH stoppt Braunkohleförderung in Turow

Polen muss die Förderung von Braunkohle im Tagebau Turow an der tschechischen Grenze nach einer Eilentscheidung des Europäischen Gerichtshofes mit sofortiger Wirkung einstellen.
Die Förderung von Braunkohle im Tagebau Turow wurde 1994 aufgenommen. Die Lizenz der polnischen Behörden war zunächst bis 2020 befristet. Nach dem polnischen Umweltrecht kann sie jedoch ohne eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) um 6 Jahre verlängert werden. Im Oktober 2019 beantragte der Minen-Betreiber diese Verlängerung. Der polnische Klimaminister erteilte daraufhin im März 2020 eine Betriebsgenehmigung bis 2026.

Die Regierung in Prag sah darin eine Verletzung der europäischen Naturschutzvorschriften und forderte die EU-Kommission auf, zu handeln. Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein, weil für die Verlängerung der Konzession eine neue UVP notwendig gewesen wäre.

Tschechien sieht vor allem sein Grundwasser in der Grenzregion gefährdet und reichte im Februar 2021 Klage gegen Polen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Gleichzeitig beantragte die Regierung in Prag den sofortigen Stopp der Förderung bis zum Abschluss des Verfahrens. Diesem Antrag hat der Vize-Präsident des EuGH, Silva da Lapuerta, jetzt stattgegeben.

Zur Begründung verweist er darauf, dass Polen nicht nur keine UVP durchgeführt, sondern auch darauf verzichtet habe zu prüfen, ob eine solche überhaupt nötig wäre. Es bestehe Handlungsbedarf, weil eine Fortsetzung der Förderung den Grundwasserpegel in der tschechischen Grenzregion weiter und definitiv beeinträchtige.

Polen habe dagegen nicht hinreichend dargelegt, dass das mit dem Tagebau verbundene Kraftwerk definitiv schließen müsste, wenn die Braunkohle-Förderung in Turow zeitweise eingestellt würde. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die polnische Versorgungssicherheit ohne die Anlagen in Turow gefährdet sei.

Freitag, 21.05.2021, 16:14 Uhr
Tom Weingärtner
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EuGH stoppt Braunkohleförderung in Turow
Polen muss die Förderung von Braunkohle im Tagebau Turow an der tschechischen Grenze nach einer Eilentscheidung des Europäischen Gerichtshofes mit sofortiger Wirkung einstellen.
Die Förderung von Braunkohle im Tagebau Turow wurde 1994 aufgenommen. Die Lizenz der polnischen Behörden war zunächst bis 2020 befristet. Nach dem polnischen Umweltrecht kann sie jedoch ohne eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) um 6 Jahre verlängert werden. Im Oktober 2019 beantragte der Minen-Betreiber diese Verlängerung. Der polnische Klimaminister erteilte daraufhin im März 2020 eine Betriebsgenehmigung bis 2026.

Die Regierung in Prag sah darin eine Verletzung der europäischen Naturschutzvorschriften und forderte die EU-Kommission auf, zu handeln. Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein, weil für die Verlängerung der Konzession eine neue UVP notwendig gewesen wäre.

Tschechien sieht vor allem sein Grundwasser in der Grenzregion gefährdet und reichte im Februar 2021 Klage gegen Polen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Gleichzeitig beantragte die Regierung in Prag den sofortigen Stopp der Förderung bis zum Abschluss des Verfahrens. Diesem Antrag hat der Vize-Präsident des EuGH, Silva da Lapuerta, jetzt stattgegeben.

Zur Begründung verweist er darauf, dass Polen nicht nur keine UVP durchgeführt, sondern auch darauf verzichtet habe zu prüfen, ob eine solche überhaupt nötig wäre. Es bestehe Handlungsbedarf, weil eine Fortsetzung der Förderung den Grundwasserpegel in der tschechischen Grenzregion weiter und definitiv beeinträchtige.

Polen habe dagegen nicht hinreichend dargelegt, dass das mit dem Tagebau verbundene Kraftwerk definitiv schließen müsste, wenn die Braunkohle-Förderung in Turow zeitweise eingestellt würde. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die polnische Versorgungssicherheit ohne die Anlagen in Turow gefährdet sei.

Freitag, 21.05.2021, 16:14 Uhr
Tom Weingärtner

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