Quelle: EU/Mauro Bottaro
Die EU-Kommission durfte ein Zwangsgeld des EuGH gegen Polen wegen Umweltmängeln des Braunkohle-Tagebaus Turow mit Fördergeld verrechnen. Das hat der EuGH letztinstanzlich entschieden.
Polen ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolglos gegen die Kürzung von EU-Mitteln vorgegangen. Ein 2021 vorübergehend verhängtes und nicht gezahltes Zwangsgeld fällt nicht rückwirkend weg, wie der EuGH in Luxemburg entschied.Anlass war der Streit um den Braunkohletagebau Turow im polnisch-tschechischen Grenzgebiet. Tschechien hatte Polen wegen nicht eingehaltener Umweltauflagen
Montag, 26.01.2026, 11:53 Uhr
Martin Klingsporn
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