Mit einem Grundsatzurteil ermöglicht der Europäische Gerichtshof deutschen Industrieunternehmen weitreichenden Einblick in die Akten des Bundesumweltministeriums.
In einem am 14. Februar gesprochenem Urteil entzieht der EuGH dem Bundesumweltministerium zudem die Möglichkeit, sich bei abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren auf den Vertraulichkeitsschutz von internen Beratungen zu berufen. „Der EuGH hat festgestellt, dass das Umweltministerium verpflichtet ist, nach Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens seine Akten und E-Mails der Öffentlichkeit
Dienstag, 14.02.2012, 15:04 Uhr
Kai Eckert
© 2024 Energie & Management GmbH