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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Strom- und Gaskunden gegenüber den Versorgungsunternehmen erneut gestärkt. Die höchsten Richter der EU entschieden am 23. Oktober, dass die deutschen gesetzlichen Regelungen für Preiserhöhungen nicht den europäischen Anforderungen genügen.
Geklagt hatten Tarifkunden, die zwischen 2005 und 2008 mit Preiserhöhungen ihrer Versorger konfrontiert wurden. Konkret ging es um zwei Klagen von Verbrauchern gegen ihre Energielieferanten: Die Technischen Werke Schussental GmbH und die Stadtwerke Ahaus GmbH. Die Versorger haben gegenüber Kunden mit Grundversorgungsverträgen, die noch 40 % der privaten Strom- und Gasbabnehmer ausmachen, eine Beli
Donnerstag, 23.10.2014, 16:26 Uhr
Tom Weingärtner
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