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Der Bundesgerichtshof hat am 6. März in einem Urteil die Interessen der Gaskunden gestärkt, gleichzeitig aber auch die Preispolitik von Gasversorgern im Grundsatz geschützt.
Bei dem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall geht es um den Streit einer Geschäftskundin mit den Technischen Werken Schussental. (TWS). Die Kundin hatte rund 2 700 Euro an Gasentgelten aus den Jahren 2005 bis 2007 einbehalten und dem Versorger vorgeworfen, dass Preiserhöhungen im genannten Zeitraum unzulässig seien. Konkret warf die Frau dem Unternehmen vor, am Vorlieferanten selbst b
Mittwoch, 6.04.2016, 16:23 Uhr
Andreas Kögler
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