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Energie & Management > Europa - EU will weitere Reform des ETS
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europa

EU will weitere Reform des ETS

In Brüssel wurden mehrere Entscheidungen zum Klimaschutz und zum Emissionshandel getroffen.
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates verständigten sich am 10. November auf die Verordnung zur Bodennutzung (LULUCF), die Teil des Klimapaketes „Fit for 55“ ist. Danach soll die Land- und Forstwirtschaft in den nächsten acht Jahren 310 Millionen Tonnen statt 225 Millionen Tonnen CO2 binden. Das Ziel soll durch Förderprogramme der Mitgliedsstaaten zur Aufforstung und die Reaktivierung von Mooren erreicht werden. Jedes Mitgliedsland muss bis 2030 eine feste Quote erreichen. Für Deutschland werden 30,8 Millionen Tonnen festgelegt. Dabei muss die Menge des gebundenen CO2 regelmäßig gesteigert werden.

EU-Rat und EU-Parlament verständigten sich außerdem auf weitergehende Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten, eine strengere Kontrolle durch die Kommission und leichte Sanktionen für den Fall, dass ein Land sein Ziel verfehlt.
Die EU-Kommission begrüßte die Vereinbarung. Damit werde der Trend zur Freisetzung von CO2 in der Land- und Forstwirtschaft umgekehrt, sagte ein Sprecher der Kommission in Brüssel: „Die EU ist bereit, ihre Verpflichtung im Rahmen des Pariser Klimaabkommens (NDC), das sind jetzt 55 Prozent, zu erhöhen.“ Künftig sollen es 57 Prozent sein.

Eine Verständigung gab es auch über einzelne Punkte der Reform des Emissionshandels (ETS). Wie der Berichterstatter des Parlamentes, Peter Liese (CDU), nach der Verhandlungsrunde mitteilte, soll die Überwachung des ETS durch die Börsenaufsichtsbehörde ESMA verstärkt werden.

Einen Kompromiss gab es bei der Sicherheitsklausel (Art. 29a), um einen exzessiven Anstieg des CO2-Preises zu verhindern. Die Klausel werde ausgelöst, wenn die Notierung im ETS über 6 Monate im Durchschnitt 2,4 Mal höher sei als in den zwei Jahren zuvor, sagte Liese. In diesem Fall würden automatisch 75 Mio. Zertifikate aus der Reserve auf den Markt gebracht.

ETS-Geld kann in Klimaschutzfinanzierung fließen

Unternehmen, die ihre Produktion dekarbonisieren, sollen ihren Anspruch auf kostenlose Zuteilung von Zertifikaten behalten, um die dafür notwendigen Investitionen zu finanzieren. Grundsätzlich sollen in Zukunft auch „negative Emissionen“ im Rahmen der europäischen Klimapolitik berücksichtigt werden. Die Kommission werde prüfen, ob Technologien wie CCS oder CCU auch in das ETS einbezogen werden können.

Schließlich akzeptierte der Ministerrat, dass die Mitgliedsstaaten einen Teil der Einnahmen aus dem ETS für ihre internationalen Verpflichtungen zur Finanzierung des Klimaschutzes in den Entwicklungsländern verwenden. Beträge dafür wurden nicht festgelegt, die Regierungen müssen jedoch jährlich darüber berichten, welche Beiträge sie zur internationalen Klimafinanzierung leisten.

„Ich denke, das ist ein wichtiges Signal an die internationale Gemeinschaft, die in Sharm-el-Sheikh versammelt ist“, sagte Liese in Brüssel. Wichtig sei, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel „nicht einfach im normalen Haushalt verschwinden, sondern zielgerichtet ausgegeben werden“.

Die jetzt erzielten Kompromisse stehen unter dem Vorbehalt einer Einigung über die gesamte Reform des ETS. Sie wird noch in diesem Jahr angestrebt, obwohl es bislang keine Annäherung zwischen dem Parlament und dem Ministerrat in den wichtigen Punkten der ETS-Reform gibt: einer deutlicheren Senkung der Emissionen in der Industrie und der Energiewirtschaft, der Einführung eines Klimazolls auf „importierte Emissionen“, der Rückführung kostenloser Zertifikate sowie der Einführung eines ETS-2 für den Verkehr und Gebäude.

Freitag, 11.11.2022, 14:59 Uhr
Tom Weingärtner
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Europa
EU will weitere Reform des ETS
In Brüssel wurden mehrere Entscheidungen zum Klimaschutz und zum Emissionshandel getroffen.
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates verständigten sich am 10. November auf die Verordnung zur Bodennutzung (LULUCF), die Teil des Klimapaketes „Fit for 55“ ist. Danach soll die Land- und Forstwirtschaft in den nächsten acht Jahren 310 Millionen Tonnen statt 225 Millionen Tonnen CO2 binden. Das Ziel soll durch Förderprogramme der Mitgliedsstaaten zur Aufforstung und die Reaktivierung von Mooren erreicht werden. Jedes Mitgliedsland muss bis 2030 eine feste Quote erreichen. Für Deutschland werden 30,8 Millionen Tonnen festgelegt. Dabei muss die Menge des gebundenen CO2 regelmäßig gesteigert werden.

EU-Rat und EU-Parlament verständigten sich außerdem auf weitergehende Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten, eine strengere Kontrolle durch die Kommission und leichte Sanktionen für den Fall, dass ein Land sein Ziel verfehlt.
Die EU-Kommission begrüßte die Vereinbarung. Damit werde der Trend zur Freisetzung von CO2 in der Land- und Forstwirtschaft umgekehrt, sagte ein Sprecher der Kommission in Brüssel: „Die EU ist bereit, ihre Verpflichtung im Rahmen des Pariser Klimaabkommens (NDC), das sind jetzt 55 Prozent, zu erhöhen.“ Künftig sollen es 57 Prozent sein.

Eine Verständigung gab es auch über einzelne Punkte der Reform des Emissionshandels (ETS). Wie der Berichterstatter des Parlamentes, Peter Liese (CDU), nach der Verhandlungsrunde mitteilte, soll die Überwachung des ETS durch die Börsenaufsichtsbehörde ESMA verstärkt werden.

Einen Kompromiss gab es bei der Sicherheitsklausel (Art. 29a), um einen exzessiven Anstieg des CO2-Preises zu verhindern. Die Klausel werde ausgelöst, wenn die Notierung im ETS über 6 Monate im Durchschnitt 2,4 Mal höher sei als in den zwei Jahren zuvor, sagte Liese. In diesem Fall würden automatisch 75 Mio. Zertifikate aus der Reserve auf den Markt gebracht.

ETS-Geld kann in Klimaschutzfinanzierung fließen

Unternehmen, die ihre Produktion dekarbonisieren, sollen ihren Anspruch auf kostenlose Zuteilung von Zertifikaten behalten, um die dafür notwendigen Investitionen zu finanzieren. Grundsätzlich sollen in Zukunft auch „negative Emissionen“ im Rahmen der europäischen Klimapolitik berücksichtigt werden. Die Kommission werde prüfen, ob Technologien wie CCS oder CCU auch in das ETS einbezogen werden können.

Schließlich akzeptierte der Ministerrat, dass die Mitgliedsstaaten einen Teil der Einnahmen aus dem ETS für ihre internationalen Verpflichtungen zur Finanzierung des Klimaschutzes in den Entwicklungsländern verwenden. Beträge dafür wurden nicht festgelegt, die Regierungen müssen jedoch jährlich darüber berichten, welche Beiträge sie zur internationalen Klimafinanzierung leisten.

„Ich denke, das ist ein wichtiges Signal an die internationale Gemeinschaft, die in Sharm-el-Sheikh versammelt ist“, sagte Liese in Brüssel. Wichtig sei, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel „nicht einfach im normalen Haushalt verschwinden, sondern zielgerichtet ausgegeben werden“.

Die jetzt erzielten Kompromisse stehen unter dem Vorbehalt einer Einigung über die gesamte Reform des ETS. Sie wird noch in diesem Jahr angestrebt, obwohl es bislang keine Annäherung zwischen dem Parlament und dem Ministerrat in den wichtigen Punkten der ETS-Reform gibt: einer deutlicheren Senkung der Emissionen in der Industrie und der Energiewirtschaft, der Einführung eines Klimazolls auf „importierte Emissionen“, der Rückführung kostenloser Zertifikate sowie der Einführung eines ETS-2 für den Verkehr und Gebäude.

Freitag, 11.11.2022, 14:59 Uhr
Tom Weingärtner

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