Die EU-Kommission hat für die Zuteilung von CO2-Emissionsrechten in der zweiten Handelsperiode zwischen 2008 und 2012 einen neuen Leitfaden herausgegeben.
Darin werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, sich bei der Erstellung der nationalen Allokationspläne (NAP) für die zweite Handelsperiode stärker an den Vorgaben der Kommission zu orientieren. Künftig sollen die Mitteilungen der Mitgliedsländer an die Kommission in standardisierter Form über verschiedene Tabellen erfolgen. Auf diese Weise sollen grundlegende Daten zu den geschätzten Emissio
Dienstag, 10.01.2006, 11:53 Uhr
Kai Eckert
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