Der Europäische Gerichtshof hat am 29. März bestätigt, dass die EU-Kommission bei der Kürzung der nationalen Allokationspläne (NAP) von Polen und Estland ihre Kompetenzen überschritten hat.
Damit hat der Gerichtshof eine Beschwerde der EU-Kommission gegen die Entscheidung des Europäische Gerichts erster Instanz von Ende September 2009 zugunsten von Polen und Estland entschieden.
Die Brüsseler Behörde hatte 2007 die Allokationspläne für die zweite Handelsperiode aus Polen und Estland abgelehnt und dabei den polnischen Antrag von 284,6 auf 208,5 Mio. t CO2 hera
Donnerstag, 29.03.2012, 15:25 Uhr
Kai Eckert
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