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Energie & Management > Emissionshandel - EU: Polen und Estland müssen auf NAP-Genehmigung warten
Emissionshandel

EU: Polen und Estland müssen auf NAP-Genehmigung warten

Nach Einschätzung der EU-Kommission dürfen Polen und Estland nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtes erster Instanz keine neuen Emissionsrechte zuteilen.
Die Kommission müsse zuvor erst neue Allokationspläne (NAP) genehmigen, betonte Umweltkommissar Stavros Dimas in einer am 24. September in Brüssel verbreiteten Erklärung. Die beiden Länder hatten den Einspruch der Kommission gegen ihre ursprünglichen Zuteilungspläne erfolgreich vor dem Gericht angefochten. Die Kommission prüfe, ob sie beim Europäischen Gerichtshof Rechtsmittel gegen die Entsc

Freitag, 25.09.2009, 13:50 Uhr
Tom Weingärtner
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EU: Polen und Estland müssen auf NAP-Genehmigung warten
Nach Einschätzung der EU-Kommission dürfen Polen und Estland nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtes erster Instanz keine neuen Emissionsrechte zuteilen.
Die Kommission müsse zuvor erst neue Allokationspläne (NAP) genehmigen, betonte Umweltkommissar Stavros Dimas in einer am 24. September in Brüssel verbreiteten Erklärung. Die beiden Länder hatten den Einspruch der Kommission gegen ihre ursprünglichen Zuteilungspläne erfolgreich vor dem Gericht angefochten. Die Kommission prüfe, ob sie beim Europäischen Gerichtshof Rechtsmittel gegen die Entsc

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