Das Europäische Parlament hat am 18. Juni das so genannte "Energiepaket" verabschiedet und sich dabei für eine "umfassende eigentumsrechtliche Entflechtung" von Stromproduktion und -verteilung ausgesprochen.
Auf diese Weise stimmte das EU-Parlament für den von der EU-Kommission bevorzugten Ansatz einer verpflichtenden eigentumsrechtlichen Entflechtung zwischen Stromerzeugern und Netzbetreibern. Abgelehnt wurde damit der von der deutschen Bundesregierung ins Spiel gebrachte "dritte Weg", bei dem die Energiekonzerne unter strengen gesellschaftsrechtlichen Auflagen weiter Eigentümer der Netze bleiben
Donnerstag, 19.06.2008, 11:01 Uhr
Michael Pecka
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