Anders als bei den Stromkonzernen lässt das Europäische Parlament bei der Entflechtung von Gasunternehmen eine Alternative zum Ownership-Unbundling zu.
Das Modell des "Unabhängigen Übertragungsnetzbetreibers" (ITO) belässt das Eigentum an den Fernleitungen bei den Versorgungsunternehmen, überträgt das Management jedoch auf den ITO. Neben gesellschaftsrechtlichen Auflagen soll unter anderem von den nationalen Regulierungsbehörden ein unabhängiger Treuhänder benannt werden, der dem Mutterkonzern vorschreiben darf, wer im Aufsichtsrat der N
Donnerstag, 10.07.2008, 10:41 Uhr
Rainer Lütkehus
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