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Energie & Management > Regenerative - EU-Kommission will Express-Verfahren für Erneuerbare
Quelle: Shutterstock / Jevanto Productions
Regenerative

EU-Kommission will Express-Verfahren für Erneuerbare

Die EU-Kommission schlägt eine weitere Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Anlagen vor.
Dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge dürfen die Mitgliedsstaaten für ein Jahr davon ausgehen, dass Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien „von überwiegendem öffentlichen Interesse sind“, von bestimmten Ausnahmen im europäischen Umweltrecht profitieren und damit einer vereinfachten Prüfung unterliegen. Vorschriften der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie werden so präzisiert, dass bestimmte Hürden für eine schnelle Genehmigung beseitigt werden.

Zur Begründung verweist die Kommission darauf, dass sich die Lage auf den Energiemärkten seit der Vorlage ihres Programms „REPowerEU“ im Sommer noch einmal verschärft habe, „was dringende Maßnahmen erforderlich macht“. Die Staats- und Regierungschefs hatten Ende Oktober eine schnelle Vereinfachung der Genehmigungsverfahren verlangt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
 

So sollen PV-Anlagen, die auf Gebäuden oder anderen „künstlichen Strukturen“ errichtet werden sowie die dazugehörigen Anschlüsse und Speicheranlagen als genehmigt gelten, wenn die Behörde den Antrag nicht binnen eines Monats ablehnt. Eine Umweltprüfung würde entfallen. Damit soll vor allem der Einsatz von Kleinanlagen gefördert und beschleunigt werden.

Vereinfachungen auch für Repowering und Wärmepumpen

Vereinfacht wird auch das „Repowering“ alter Windkraftanlagen. Dafür sind alle einschlägigen Umweltprüfungen in höchstens sechs Monaten durchzuführen, wobei nur potentielle Auswirkungen einbezogen werden, die über das ursprüngliche Projekt hinausgehen. Eine neue Genehmigung für den Netzanschluss ist nur nötig, wenn die Kapazität des neuen Projektes mindestens 15 Prozent höher ist. Auch für Wärmepumpen sollen die Genehmigungsverfahren gestrafft und die Fristen verkürzt werden.

Diese Maßnahmen ergänzen, was die Kommission bereits in den letzten Monaten vorgeschlagen hat. Darüber wird jedoch im Ministerrat und im Europäischen Parlament noch beraten. Die neuen Regelungen werden deswegen frühestens Ende 2023 in Kraft treten. Mit der jetzt vorgelegten Dringlichkeitsverordnung, die nur vom Ministerrat genehmigt werden muss, soll die zeitliche Lücke geschlossen werden. Sie wäre deswegen nur für ein Jahr gültig. Ziel sei es, heißt es in einer Mitteilung der Kommission, Technologien und Projekte, bei denen „das Potential für eine schnelle Nutzung am höchsten und die Auswirkungen auf die Umwelt am geringsten sind“ schnell zum Einsatz zu bringen und so die Versorgungssicherheit zu verbessern.

Donnerstag, 10.11.2022, 10:56 Uhr
Tom Weingärtner
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EU-Kommission will Express-Verfahren für Erneuerbare
Die EU-Kommission schlägt eine weitere Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Anlagen vor.
Dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge dürfen die Mitgliedsstaaten für ein Jahr davon ausgehen, dass Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien „von überwiegendem öffentlichen Interesse sind“, von bestimmten Ausnahmen im europäischen Umweltrecht profitieren und damit einer vereinfachten Prüfung unterliegen. Vorschriften der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie werden so präzisiert, dass bestimmte Hürden für eine schnelle Genehmigung beseitigt werden.

Zur Begründung verweist die Kommission darauf, dass sich die Lage auf den Energiemärkten seit der Vorlage ihres Programms „REPowerEU“ im Sommer noch einmal verschärft habe, „was dringende Maßnahmen erforderlich macht“. Die Staats- und Regierungschefs hatten Ende Oktober eine schnelle Vereinfachung der Genehmigungsverfahren verlangt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
 

So sollen PV-Anlagen, die auf Gebäuden oder anderen „künstlichen Strukturen“ errichtet werden sowie die dazugehörigen Anschlüsse und Speicheranlagen als genehmigt gelten, wenn die Behörde den Antrag nicht binnen eines Monats ablehnt. Eine Umweltprüfung würde entfallen. Damit soll vor allem der Einsatz von Kleinanlagen gefördert und beschleunigt werden.

Vereinfachungen auch für Repowering und Wärmepumpen

Vereinfacht wird auch das „Repowering“ alter Windkraftanlagen. Dafür sind alle einschlägigen Umweltprüfungen in höchstens sechs Monaten durchzuführen, wobei nur potentielle Auswirkungen einbezogen werden, die über das ursprüngliche Projekt hinausgehen. Eine neue Genehmigung für den Netzanschluss ist nur nötig, wenn die Kapazität des neuen Projektes mindestens 15 Prozent höher ist. Auch für Wärmepumpen sollen die Genehmigungsverfahren gestrafft und die Fristen verkürzt werden.

Diese Maßnahmen ergänzen, was die Kommission bereits in den letzten Monaten vorgeschlagen hat. Darüber wird jedoch im Ministerrat und im Europäischen Parlament noch beraten. Die neuen Regelungen werden deswegen frühestens Ende 2023 in Kraft treten. Mit der jetzt vorgelegten Dringlichkeitsverordnung, die nur vom Ministerrat genehmigt werden muss, soll die zeitliche Lücke geschlossen werden. Sie wäre deswegen nur für ein Jahr gültig. Ziel sei es, heißt es in einer Mitteilung der Kommission, Technologien und Projekte, bei denen „das Potential für eine schnelle Nutzung am höchsten und die Auswirkungen auf die Umwelt am geringsten sind“ schnell zum Einsatz zu bringen und so die Versorgungssicherheit zu verbessern.

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