Im Streit über die Zuständigkeiten bei der Zuteilung von Emissionsrechten für den EU-Emissionshandel (EU-EHS) ruft die Europäische Kommission den Europäischen Gerichtshof an.
Damit legt die EU-Kommission Berufung gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz ein. Dieses hatte am 23. September dieses Jahres die von der EU-Kommission vorgenommenen Kürzungen an den nationalen Zuteilungsplänen Polens und Estlands für die zweite Handelsphase für nichtig erklärt. Die polnische Zuteilung von Emissionsrechten war von der Kommission um 26,7 und
Donnerstag, 3.12.2009, 15:15 Uhr
Tom Weingärtner
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