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Energie & Management > Recht - Eon zieht gegen die Stadtwerke Castrop-Rauxel vor Gericht
Quelle: Fotolia / vege
Recht

Eon zieht gegen die Stadtwerke Castrop-Rauxel vor Gericht

Der Energiekonzern Eon nimmt sich die Stadtwerke Castrop-Rauxel vor Gericht zur Brust. Der Termin für eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Bochum steht.
Unlauteren Wettbewerb wirft der Energiekonzern Eon den Stadtwerken Castrop-Rauxel vor. Diesen Vorwurf soll nun das Landgericht Bochum klären. Verhandelt wird die Klage des Essener Unternehmens mündlich am 21. März.

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist ein Schachzug des Kommunalversorgers vom November 2022, mehrere Tausend Versorgungsverträge für Strom und Gas zum Jahresende zu kündigen, um die betreffenden Kundinnen und Kunden in die Grundversorgung zu "verschieben" (wir berichteten). Der Grundversorger in diesem Bereich ist Eon. Dem wiederum stieß auf, dass die Stadtwerke den Kundinnen und Kunden zugleich die Möglichkeit per Vollmacht unterbreiteten, später zurückzukehren.
 

Mit "später" meinte der Versorger aus dem Revier, sobald die Beschaffungspreise am Markt ihm wieder günstigere Vertragsangebote erlaubten. In der Zwischenzeit sei es eben von Vorteil für die gekündigte Kundschaft, insgesamt 4.700 Verträge mit Preisgarantie, in die günstigere Grundversorgung überzugehen.

Filip Thon, Vorsitzender der Geschäftsführung der Eon Energie Deutschland GmbH, hatte auf dieses Vorgehen bereits im November mit Unverständnis reagiert. Auf Anfrage der Redaktion erneuerte eine Sprecherin des Unternehmens nun die Haltung von Eon: "Die Vorgehensweise der Stadtwerke Castrop-Rauxel war dabei einzigartig: Kunden über eine vorgelegte Vollmacht wieder zurückholen zu wollen – aber erst bei sinkenden Preisen –, ist aus unserer Sicht hochgradig unsolidarisch." Eon selbst hatte die betroffenen Haushalte natürlich übernommen und trotz gestiegener Beschaffungskosten zu vergleichsweise günstigen Tarifen versorgt.

Laut Berichten lokaler Medien haben die Stadtwerke Castrop-Rauxel etwa 2.000 Vollmachten von Interessierten erhalten, diese zu gegebener Zeit wieder beliefern zu dürfen. Welche Zielrichtung die Klage von Eon hat, dazu schwieg das Unternehmen sich auf Nachfrage aus. Das Gesetz sieht vor, im Falle festgestellten unlauteren Wettbewerbs zum Beispiel eine Unterlassung zu verlangen. Auch sind Schadenersatzregelungen möglich. Ob Eon diese Rechnung aufmachen und ein mögliches Minus aus der Grundversorgung der betreffenden Fälle von den Stadtwerken zurückverlangen würde, dazu wollte das Unternehmen keine Stellung beziehen.

Donnerstag, 23.02.2023, 16:46 Uhr
Volker Stephan
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Eon zieht gegen die Stadtwerke Castrop-Rauxel vor Gericht
Der Energiekonzern Eon nimmt sich die Stadtwerke Castrop-Rauxel vor Gericht zur Brust. Der Termin für eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Bochum steht.
Unlauteren Wettbewerb wirft der Energiekonzern Eon den Stadtwerken Castrop-Rauxel vor. Diesen Vorwurf soll nun das Landgericht Bochum klären. Verhandelt wird die Klage des Essener Unternehmens mündlich am 21. März.

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist ein Schachzug des Kommunalversorgers vom November 2022, mehrere Tausend Versorgungsverträge für Strom und Gas zum Jahresende zu kündigen, um die betreffenden Kundinnen und Kunden in die Grundversorgung zu "verschieben" (wir berichteten). Der Grundversorger in diesem Bereich ist Eon. Dem wiederum stieß auf, dass die Stadtwerke den Kundinnen und Kunden zugleich die Möglichkeit per Vollmacht unterbreiteten, später zurückzukehren.
 

Mit "später" meinte der Versorger aus dem Revier, sobald die Beschaffungspreise am Markt ihm wieder günstigere Vertragsangebote erlaubten. In der Zwischenzeit sei es eben von Vorteil für die gekündigte Kundschaft, insgesamt 4.700 Verträge mit Preisgarantie, in die günstigere Grundversorgung überzugehen.

Filip Thon, Vorsitzender der Geschäftsführung der Eon Energie Deutschland GmbH, hatte auf dieses Vorgehen bereits im November mit Unverständnis reagiert. Auf Anfrage der Redaktion erneuerte eine Sprecherin des Unternehmens nun die Haltung von Eon: "Die Vorgehensweise der Stadtwerke Castrop-Rauxel war dabei einzigartig: Kunden über eine vorgelegte Vollmacht wieder zurückholen zu wollen – aber erst bei sinkenden Preisen –, ist aus unserer Sicht hochgradig unsolidarisch." Eon selbst hatte die betroffenen Haushalte natürlich übernommen und trotz gestiegener Beschaffungskosten zu vergleichsweise günstigen Tarifen versorgt.

Laut Berichten lokaler Medien haben die Stadtwerke Castrop-Rauxel etwa 2.000 Vollmachten von Interessierten erhalten, diese zu gegebener Zeit wieder beliefern zu dürfen. Welche Zielrichtung die Klage von Eon hat, dazu schwieg das Unternehmen sich auf Nachfrage aus. Das Gesetz sieht vor, im Falle festgestellten unlauteren Wettbewerbs zum Beispiel eine Unterlassung zu verlangen. Auch sind Schadenersatzregelungen möglich. Ob Eon diese Rechnung aufmachen und ein mögliches Minus aus der Grundversorgung der betreffenden Fälle von den Stadtwerken zurückverlangen würde, dazu wollte das Unternehmen keine Stellung beziehen.

Donnerstag, 23.02.2023, 16:46 Uhr
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