Nach Einschätzung von Juristen ist ab April mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf über den Sofortvollzug der vom Bundeskartellamt gegen Eon Ruhrgas verfügten Beschränkungen von langfristigen Gaslieferverträgen zu rechnen.
Das Bundeskartellamt hatte Mitte Januar wie seit einem Vierteljahr angekündigt der Eon Ruhrgas AG langfristige Gaslieferverträge an Stadtwerke mit einem zu hohen Bedarfsdeckungsgrad per Sofortvollzug untersagt. Das Amt steht auf dem Standpunkt, solche Verträge verstopften den Markt und machten es neuen Anbietern unmöglich, Gas in Deutschland anzubieten. Die Eon Ruhrgas, die diesen Schritt mit eine
Donnerstag, 2.02.2006, 16:41 Uhr
Peter Focht
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