Der Düsseldorfer Eon-Konzern hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Abschaltung von Kernkraftwerken eingereicht.
"Eon hat Verfassungsbeschwerde gegen das im Sommer 2011 novellierte Atomgesetz eingelegt. Damit richten wir uns ausdrücklich nicht gegen den politischen und öffentlichen Mehrheitswillen, die Energiewende in Deutschland voran zu treiben", teile der Düsseldorfer Konzern mit. Ohne entsprechende Entschädigung sei der Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum sowie in die Berufs- und Gewerbefr
Dienstag, 15.11.2011, 11:41 Uhr
Andreas Kögler
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