Das Landgericht Hannover hat die Gas-Preiserhöhungen der Helmstedter Eon Avacon AG zwischen 2004 und 2009 für Sondervertragskunden als unwirksam erklärt.
Die Preisanpassungsklausel „bei einer nachhaltigen Preisänderung im Heizölmarkt werden die Gaspreise entsprechend angepasst", benachteilige den Kunden unangemessen, erklärte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage von powernews.org. Rund 50 Kunden des Energieversorgers hatten gegen die Preiserhöhungen geklagt. Eon Avacon wird einer Unternehmenssprecherin zufolge vor dem Oberlandesgericht Cell
Mittwoch, 2.12.2009, 12:18 Uhr
Marlen Ristola
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