Die vom Bundestag beschlossene Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) kann nun doch ohne wesentliche Änderungen den Bundesrat passieren. Am vergangenen Freitag lehnte der Vermittlungsausschuss den vom Bundesrat auf Betreiben des Bundeslandes Bayern eingebrachten Änderungsantrag weitgehend ab.
Sollte trotzdem der Bundesrat die Novelle ablehnen, so kann die rot-grüner Mehrheit im Bundestag den Einspruch der Länderkammer zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz zurückweisen.Damit werden die besonders kritisierten Festlegungen der Verbändevereinbarungen, der Kalkulationsleitfaden zur Entgeltfindung sowie die Definition des bislang praktizierten Netzzugangs als "gute fachliche P
Dienstag, 2.07.2002, 17:41 Uhr
Cerstin Gammelin
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